Geschlossene Schiffsfonds: Krise im Schlepptau – Sanierungsfälle und Insolvenzen häufen sich

Aktien Fonds Anlegerschutz
03.09.20092174 Mal gelesen

Aufgrund des Einbruchs der Frachtraten und der Preise für Containerriesen deckt bei etlichen Schiffen die Charter die Kosten nicht mehr oder um die Kredite zu tilgen und Zinsen aufzubringen. Viele Anteileigerner fürchten um ihre Investments und werden derzeit mit Nachschussforderungen, dem wirtschaftlichen Totalverlust sowie der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert.

Betroffen sind eine ganze Reihe von Emissionshäusern. So wurden für zwei der drei Fonds des Dachfonds Ownership V die Insolvenzverfahren im August 2009 eröffnet, als die Gesellschafter die Zahlung von Nachschüssen ablehnten. Hier ist davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter Jörn Weizmann die Ausschüttungen zurückfordern wird. 

Ebenfalls gegen eine Kapitalerhöhung stimmten die Gesellschafter der HDI Shipping Select XV, so dass das Insolvenzverfahren ebenfalls eröffnet werden musste.

Noch viel weiter sind die Gesellschafter des insolventen Schiffsfonds MS "Charline Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG aus dem Emmissionshaus FAFA Capital. Hier wurde das Insolvenzverfahren bereits im Februar diesen Jahres eröffnet. Der Insolvenzverwalter fordert seit Juni diesen Jahres die Ausschüttungen von den Anlegern zurück.

Seit Februar diesen Jahres ist der Fonds Cramer Schifffahrts Gmbh Co. MS " Carl C" vom EMDENA Emmissionshaus insolvent. Der Insolvenzverwalter Andreas Sontopski hatte hier in seinem Eröffnungsgutachten noch nicht einmal Ausschüttungen zu verzeichnen, weil der Fonds von Anfang an nur Verluste produziert hatte.

Schiffsfondsanleger werden daher derzeit mit wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen konfrontiert, die sie bei Zeichnung der Fondsanteile noch nicht einmal ahnten. Zum Beispiel kann ein Nachschuss wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn sich dies aus kaufmännischen Gründen ergibt. Ob es hingegen hierfür eine Rechtsgrundlage gibt, bedarf einer Überprüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweilige Gesellschaftsvertrag sowie die entsprechenden Beschlussfassungen. Erprobte Anlegeranwälte können zur rechtlichen Überprüfung auf eine gefestigte Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofes zurückgreifen. Aber auch zu Fragen der Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit des Fondsprospektes und der anleger- und anlagegerechten Beratung können eine Fülle von aktuellen Urteilen ausgewertet und angewendet werden.

Gerade für die Fälle der Rückforderungen von Ausschüttungen kann der Verfasser auf eine ganze Reihe erstrittener Urteile verweisen. Es hat schon seinen Grund, wenn die Anleger "aus allen Wolken fallen", wenn sie ihre Ausschüttungen zurückzahlen müssen. Nur über die Steuervorteile und die Ausschüttungen haben sich viele Fonds aus Anlegersicht gerechnet. Dass jedoch die Verlustzuweisungen eine Negativbilanz bzw. einen Verlustvortrag bei der Fondsgesellschaft generieren und dieser wiederum die Rückzahlbarkeit der Ausschüttungen nach §§ 172, 172 Abs. IV HGB bedingen wurde, da systembedingt, häufig nicht deutlich genug dargestellt.

Als besonders riskant erweisen sich Beteiligungen, die auf Raten abbezahlt werden oder bei denen die Hafteinlage nur zum Teil erbracht werden sollte. Hier haften die Anleger im Falle der Insolvenz sofort mit ihrem Privatvermögen für die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachten (Haft-) Einlagen ohne neben den Banken im Insolvenzverfahren mit dem gleichen Rang versehen zu werden. Gesellschafterforderungen sind Nachrangforderungen, für die Gesellschafter bleibt nach Bedienung der Banken häufig nichts mehr übrig,. Es sei denn der Rang lässt sich für die Gesellschafter über die Anmeldung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verbessern.

Unabhängige und interessenskonfliktfreie Berater können hierfür nur selbst beauftrage Anwälte sein. Der Verfasser vertritt bereits eine ganze Reihe von Anlegern mit Beteiligungen an Schiffsfonds zur Geltendmachung ihrer Gesellschafterechte und Schadensersatzansprüche.