EN Storage GmbH: Das müssen die Anleger jetzt beachten!

EN Storage GmbH: Das müssen die Anleger jetzt beachten!
03.03.2017206 Mal gelesen
03.03.2017 – Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdachts. Ein Insolvenzantrag für die EN Storage GmbH aus Herrenberg wurde gestellt. Die Anleger sollten schon jetzt tätig werden und sich zur Sicherung eventueller Ansprüche an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Das Unternehmensziel der EN Storage GmbH

Nach dem Geschäftskonzept der EN Storage GmbH sollte die Datenspeicherung für international tätige Firmen, Industrieunternehmen und staatliche Nutzer als Dienstleitung angeboten werden. Die von zwei Geschäftsführern (Edvin Novalic und Lutz Beier) geführte Firma finanzierte ihre Geschäfte unter anderem über Anlegergelder.

Verbotenes Einlagengeschäft

Bereits im Jahr 2014 hatte die EN Storage GmbH versucht an Anlegergelder zu kommen. Dieser Versuch scheiterte jedoch. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  (BaFin) ordnete die Rückabwicklung der Verträge an. Begründet wurde dies damit, dass es sich um ein verbotenes Einlagengeschäft handeln würde.

Neues Anlagekonzept

Schnell war aber eine neue Idee gefunden, Anlegergelder einzusammeln. Schon im Jahr 2015 ging die EN Storage GmbH mit einer Inhaber-Teilschuldverschreibung in Höhe von € 15.000.000,00 an den Markt. 7% Zinsen sollten hierbei pro Jahr erwirtschaftet werden. Im Jahr 2016 folgten zwei weitere Inhaber-Teilschuldverschreibungen. Laufzeitabhängig sollte die eine mit 5,6% und die andere mit 6,8% verzinst werden. Hier betrug das Volumen der beiden Inhaber-Teilschuldverschreibungen insgesamt über € 30.000.000,00.

Verdacht des Betruges

Am 23.02.2017 durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Gesellschaft. Der Firmengründer und Geschäftsführer der EN Storage GmbH, Edvin Novalic, wurde verhaftet, unklar ist, ob er sich auch jetzt noch in Untersuchungshaft befindet. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Betruges laufen auf Hochtouren.

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Kurz nach den Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft informierte der zweite Geschäftsführer der EN Storage GmbH, Herr Lutz Beier, darüber, dass der Betrieb eingestellt worden wäre und er einen Insolvenzantrag gestellt hätte. Schuld an der ganzen Misere sei Edvin Novalic, er selbst habe von nichts gewusst.

Was die Anleger tun sollten

Kommt es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, müssen die Anleger der EN Storage GmbH ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Es empfiehlt sich, sich hierbei durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist. Zur weiteren Sicherung ihrer Ansprüche sollten betroffene Anleger zudem überprüfen lassen, ob ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.