HCI MS Hammonia Berolina: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

HCI MS Hammonia Berolina: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
14.12.2016162 Mal gelesen
Das Amtsgericht Reinbek hat am 6. Dezember das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS "Hammonia Berolina" Schiffahrts GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 8 IN 235/16).

Anlegern des Schiffsfonds drohen nun hohe Verluste bis hin zum Totalverlust der Einlage.

Das Emissionshaus HCI Capital bot den Schiffsfonds MS Hammonia Berolina im Oktober 2006 zur Beteiligung an. Gute zehn Jahre später ist die Schiffsgesellschaft insolvent und die Anleger können die Hoffnung auf ordentliche Renditen endgültig abschreiben. Stattdessen drohen ihnen nun hohe finanzielle Verluste. Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. "Leider droht hier schon die Verjährung der Ansprüche. Es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist. Anleger, die Ende 2006 oder Anfang 2007 der Fondsgesellschaft beigetreten sind, sollten umgehend handeln, damit ihre Forderungen nicht untergehen", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS Hammonia Berolina brachte für die Anleger nicht den gewünschten Erfolg. Die Ausschüttungen blieben hinter den Prognosen zurück. Das ist den Anlegern von etlichen Schiffsfonds so ergangen. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 geriet ein Schiffsfonds nach dem anderen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Denn in den Jahren zuvor waren Überkapazitäten aufgebaut worden und in Zeiten sinkender Nachfrage konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr erreicht werden. In der Folge blieben häufig die Ausschüttungen an die Anleger aus oder wurden wieder zurückgefordert. Am Ende stand dennoch oft genug die Insolvenz und damit auch hohe Verluste für die Anleger.

Für die Anleger hat sich die Hoffnung auf eine sichere und gleichzeitig renditestarke Geldanlage nicht erfüllt. "Aber genauso wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig dargestellt. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten den Anlegern aber auch die Risiken klar und deutlich aufgezeigt werden müssen", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Zu diesen Risiken zählen z.B. die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und besonders auch das Totalverlust-Risiko. "Wurden die Risiken oder auch hohe Vermittlungsprovisionen in den Anlageberatungsgesprächen verschwiegen oder nur am Rande dargestellt, können Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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