Insolvenzverfahren Lignum Sachwert Edelholz AG Gläubigerversammlung

Insolvenzverfahren Lignum Sachwert Edelholz AG Gläubigerversammlung
30.11.2016193 Mal gelesen
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Lignum Sachwert Edelholz AG wird noch vor Jahresende erwartet. Sind auch Sie betroffen, so profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung!

Eröffnung des Lignum Insolvenzverfahrens

Der Beginn des Jahres 2016 läutete den Beginn der ersten Insolvenzanträge des stiftungsbasierten Familienunternehmens Lignum ein. Zwölf der in die Gruppe eingegliederten Einzelgesellschaften stellten entsprechende Anträge, jedoch erfolgte bisher lediglich hinsichtlich einer Gruppengesellschaft, der Lignum Holding GmbH, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nun soll jedoch die nächste Insolvenzverfahrenseröffnung bevorstehen. Gegenstand ist die 5.000 Kunden und 130 Vertriebspartner umfassende Lignum Sachwert Edelholz AG. Dieser war bereits am 17. März 2016 seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen für bestimmte Produktlinien, namentlich "Nobilis-Rent", "NobilisPriva" sowie "NobilisVita", nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz vorübergehend untersagt worden.

 

Problematik des Lignum Insolvenzverfahrens

Obwohl insgesamt bereits zwölf separate Insolvenzanträge vorliegen, verläuft das bei dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36L IN 1853/16 geführte Verfahren bedeutend kleinschrittiger als ursprünglich erwartet.

Bereits am 28. April 2016 wurde seitens des Amtsgerichts der Berliner Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde als Verwalter des vorläufigen Insolvenzverfahrens bestellt. In seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter obliegt es dem Rechtsanwalt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus hat er nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.

Im Rahmen der Erfüllung dieser Aufgaben sieht sich der Zuständige nun jedoch gleich mit mehreren Problemen konfrontiert.

Zunächst besteht eine partielle Sprachbarriere. Die Lignum-Gruppe verfügt unter anderem über bulgarische Betriebsstätten. Manche Zweige innerhalb der Gruppe wurden in Bulgarien gegründet und unterliegen bulgarischem Recht. Dies hat nicht zuletzt zur Folge, dass sämtliche Verträge und weitere Unterlagen ausschließlich in bulgarischer Fassung vorliegen.

Des Weiteren stellen sich auch die nach deutschem Recht zu behandelnden Bestandteile der Lignum-Gruppe als ein komplexes und somit teils schwierig zu überblickendes Gesamtkonstrukt mit partiell fehlerbehafteten Vertragswerken dar. Die korrekte Erfassung der unterschiedlichen Verbindungen zwecks entsprechender Einordnung der einzelnen Vermögenswerte ist im Zuge des Insolvenzverfahrens unerlässlich.

Darüber hinaus bestehen für den vorläufigen Insolvenzverwalter auch rein praktische Schwierigkeiten, da sich das Erreichen von zuständigen und kompetenten Ansprechpartnern innerhalb der Lignum-Gruppe bisher trotz vielfacher Kontaktversuche diffizil gestaltet.

 

Gläubigerversammlung im Lignum Insolvenzverfahren

Nach dem Stellen eines Insolvenzantrags ist das kurzfristige Einberufen einer Gläubigerversammlung üblich, in deren Rahmen das Insolvenzgericht unter Umständen einen gemeinsamen Gläubigervertreter bestellt. Bereits innerhalb dieses Vorgangs ist es für Anleger entscheidend, ihre Stimmrechte zu bündeln, um aktiv an der Gestaltung des Insolvenzverfahrens mitwirken zu können. Zu diesem Zweck ist allen Betroffenen die frühestmögliche Einholung juristischen Rats nahezulegen.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich der Lignum Sachwert Edelholz AG und somit auch mit der Einladung der 5.000 betroffenen Anleger zu einer Gläubigerversammlung wird noch vor dem Jahresende gerechnet.

 

Wie können wir Sie unterstützen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden vertritt die Interessen zahlreicher Anleihegläubiger in mehreren Insolvenzverfahren. Unsere Betreuung beginnt hierbei bereits im Vorfeld des eigentlichen Verfahrens. Mit unserer Erfahrung und unseren Fachkenntnissen helfen wir Ihnen, Ihre Interessen gegenüber anderen Gläubigergruppen sowie gegenüber dem Insolvenzverwalter durchzusetzen.

Gerne werden wir auch Sie als betroffene Anleihegläubiger der Lignum Sachwert Edelholz AG im Insolvenzverfahren betreuen und Ihre Stimmrechte auf der anstehenden Gläubigerversammlung wahrnehmen.

Zusätzlich werden wir prüfen, ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht und in welchem Umfang wir für Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Ansprüche könnten Ihnen sowohl gegen die unmittelbar Verantwortlichen als auch gegen Banken und Berater zustehen. In vielen Beratungsgesprächen ist lediglich von "hohen Gewinnchancen" und "sicheren Geldanlagen" die Rede. Unterlässt der Berater die entsprechende Risikoaufklärung, so macht er sich gegenüber dem Anleger unter Umständen schadensersatzpflichtig.

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