KTG Agrar SE - Abwicklung beschlossen

KTG Agrar SE - Abwicklung beschlossen
15.11.2016282 Mal gelesen
Die KTG Agrar SE ist insolvent. Der in Deutschland und Litauen tätige Agrarkonzern KTG Agrar SE hat am 05.07.2016 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die gesamte Vermögensmasse in Eigenregie eröffnet. Auslöser für den Insolvenzantrag war u.a. die Fälligkeit von Anleihezinsen der Unternehmensanleihen vom Typ KTG Biowertpapier II und III.

Der insolvente Agrarkonzern KTG Agrar SE wird nun abgewickelt und von der Börse entfernt - so beschloss es die Gläubigerversammlung am 06.10.2016 in Hamburg.

KTG Agrar SE Insolvenzverfahren läuft

Am 01.09.2016 wurde dann das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung eröffnet und Herr Rechtsanwalt Stefan Denkhaus zum Insolvenzverwalter bestellt. Es besteht Zahlungsunfähigkeit und es wird von einer Überschuldung von mindestens 394 Mio. Euro ausgegangen.

Mittlerweile läuft das reguläre Insolvenzverfahren und das Amtsgericht Hamburg hat nach §29 und §75 Insolvenzordnung (InsO) eine Gläubigerversammlung einberufen.

Was ist die Aufgabe einer Gläubigerversammlung?

Damit den Gläubigern eine aktive Mitwirkung am Insolvenzverfahren ermöglicht wird gibt es die Gläubigerversammlung als oberstes Vertretungsorgan. Zweck einer solchen ist zunächst die umfassende Informationsausgabe an die Gläubiger. Die Gläubiger sind insbesondere über die Höhe der zu erwartenden Insolvenzquote und die Mitbestimmung im fortlaufenden Insolvenzverfahren interessiert. Die Entscheidungsrechte der Gläubigerversammlung sind in den §§74ff. InsO geregelt.

Pflichten und Rechte: Mitbestimmung, Entscheidung, Anwesenheit, Abstimmung

Bestimmte Maßnahmen kann der Insolvenzverwalter nur mit Zustimmung der Gläubigerversammlung tätigen. Stimmberechtigt in der Gläubigerversammlung sind gem. §77 InsO alle Gläubiger, deren Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und unstreitig festgestellt wurden. Es besteht keine Anwesenheitspflicht für die Gläubiger, jedoch sind die getroffenen Entscheidungen auch für die abwesenden Gläubiger bindend. Entschieden wird eine Abstimmung im Rahmen einer Gläubigerversammlung nicht nach der Anzahl der zustimmenden Gläubiger, sondern mit Mehrheit der Forderungssumme der Abstimmungsberechtigten Gläubiger bzw. Gläubigervertreter, d.h. umso hoher die Forderung eines Gläubigers, desto höher ist auch seine entsprechende Stimmgewalt.

Ergebnis der Gläubigerversammlung der KTG Agrar SE

Wie die KTG Agrar SE am 06.10.2016 im Anschluss an die Gläubigerversammlung mitteilte, hatte diese die Stilllegung des Unternehmens beschlossen. Darüber hinaus haben die Gläubiger die Durchführung eines sog. "Delisting" der Aktien und Anleihen zum 31.12.2016 durchzuführen, wobei die Aktien (ISIN DE000A0DN1J4) und Anleihen (ISIN DE000A1H3VN9 und DE000A11QGQ1) dauerhaft von der Börse genommen werden.

Zudem hat die Gläubigerversammlung einen Gläubigerausschuss bestehend aus fünf Mitgliedern gewählt.

Was kommt nun auf die KTG Agrar SE-Anleger zu?

Zweck des "Delisting" ist das Einsparen der Kosten für das Börsenlisting. Jedoch haben die Anleger und Aktionäre danach auch keine Möglichkeit mehr, ihre Papiere auf dem aktiven Börsenmarkt zu verkaufen.

Der Insolvenzverwalter bezifferte die voraussichtliche Insolvenzmasse auf 47,3 Mio. Euro. Das bedeutet bei Anleihen in Höhe von 343,2 Mio. Euro eine Insolvenzquote von max. 10%.

Laut Medienberichten erklärte der Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus, er wolle sich von nun an auf den Verkauf der verbliebenden Beteiligungen der KTG Agrar SE sowie auf die Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen und insolvenzrechtlichen Sonderaktiva konzentrieren.

Betroffene KTG Agrar SE Anleger sollten bei einem Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Chancen auf Geltungsmachung von Ansprüchen prüfen lassen. Für eine telefonische Erstberatung stehen die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter 030-921 000 40 gerne zur Verfügung. Formulare für geschädigte Anleger der KTG Agrar SE sind unter info@advoadvice.de abrufbar.


Die langjährigen Erfahrungen der Experten der Berliner Anwaltskanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB bestätigen, dass weiterer Ansprüche gegen die verantwortlich Handelnden der KTG Agrar SE möglich ist. Hierunter können auch involvierte Wirtschaftsprüfer, Prospektersteller sowie Banken oder auch persönliche Anlageberater fallen, sollte die Investition im Vertrauen einer Empfehlung eines solchen erfolgt sein.