Laurèl GmbH insolvent – Geld der Anleger steht im Feuer

Laurèl GmbH insolvent – Geld der Anleger steht im Feuer
15.11.2016265 Mal gelesen
Die Rettungsversuche für die angeschlagene Laurèl GmbH scheinen gescheitert zu sein. Wegen Überschuldung werde das Unternehmen unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen, heißt es in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 14. November.

Als Grund für den Insolvenzantrag gibt das Modeunternehmen aus Aschheim in der Nähe von München an, dass der im Zuge der Restrukturierung geplante Einstieg eines Investors in der Nacht vom 13. auf den 14. November geplatzt sei. Dieser habe mitgeteilt, dass er für ein Investment außerhalb der Insolvenz nicht mehr zur Verfügung stehe. "Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass sie mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen müssen. Rund 20 Millionen Euro Anleger-Gelder stehen damit im Feuer", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die für den 14. November geplante zweite Gläubigerversammlung ist durch den Insolvenzantrag hinfällig geworden. Ebenso natürlich auch die Abstimmung über die geplanten Änderungen bei den Anleihebedingungen. Die hätten den Anlegern ohnehin schon einiges abverlangt. So sollten sie u.a. auf 78 Prozent ihrer Hauptforderung und einen Teil der Zinsen verzichten. Die am 16. November fällige Zinszahlung sollte gestundet werden. Zur Auszahlung der Zinsen wird es nun ohnehin nicht kommen. Die Rückzahlung der Anleihe ist mehr als unwahrscheinlich. "Für die Anleger ist es nun ein Ende mit Schrecken geworden. Hätten die Anleger den Änderungen der Anleihebedingungen zugestimmt, hätten sie definitiv viel Geld verloren. Nun haben sie Möglichkeit, zu retten, was noch zu retten ist", so Rechtsanwältin Gaber.

Sollte es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen, müssen die Forderungen der Anleihe-Anleger beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ob und wieviel im Insolvenzverfahren für die Anleger übrigbleibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch unvollständige, irreführende oder falsche Angaben im Emissionsprospekt entstanden sein. "Es sollten jetzt alle Register gezogen werden, um den finanziellen Schaden zu minimieren", sagt Rechtsanwältin Gaber.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


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