Gebr. Sanders GmbH & Co. KG

Gebr. Sanders GmbH & Co. KG
12.10.2016302 Mal gelesen
Unternehmen zeigt Zahlungsunfähigkeit an

Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG zeigte vergangenen Montag, den 10.10.2016 dem Insolvenzgericht Bersenbrück die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens an. Als Grund gab der Bettenspezialist an, dass eine Prolongation der Kreditlinie nicht gewährt worden sei. Nach Angaben des Unternehmens solle dadurch die angestrebte Sanierung nicht berührt werden.

Das Unternehmen strebte zunächst ein sog. Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung an, welches noch am 29.09.2016 vom Insolvenzgericht Bersenbrück gewährt wurde. Nach der zwischenzeitlich eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist das Insolvenzgericht nun allerdings gezwungen, über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (in Eigenverwaltung) zu entscheiden. Das zuvor anvisierte Schutzschirmverfahren steht zahlungsunfähigen Schuldnern grundsätzlich nicht zur Verfügung.

Das Unternehmen hatte im Jahr 2013 eine Anleihe unter der ISIN/WKN DE000A1X3MD9/A1X3MD mit einer Verzinsung von 8,75% p.a. emittiert. Geplant war eine Laufzeit bis 22.10.2018.

Die Erfahrungen mit wirtschaftlich in die Krise geratenen Anleiheemittenten zeigen, dass Anleiheinhabern häufig umfassende Zugeständnisse über Anleihebedingungen abverlangt werden. Im Fokus stehen hier insb. geringere Zinsauszahlungen, Verlängerungen der Laufzeit der Anleihe, Verringerung des Auszahlungsbetrages, etc. Erste Einschnitte erfahren die Anleiheinhaber im Rahmen der kommenden Kuponzahlung. Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG kündigte diesbezüglich bereits am 06.10.2016 an, dass die am 22.10.2016 fällige Kuponzahlung ausgesetzt wird. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern, etwaige Änderungen der Anleihebedingungen kritisch zu hinterfragen und sich frühzeitig von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Rat über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuholen. 

Gegebenenfalls lässt sich die Anleihe durch den Anleiheinhaber vorzeitig kündigen und die Rückzahlung des Nominalbetrages sofort und in voller Höhe fällig stellen. Des Weiteren kommen Schadensersatzansprüche gegen beratende Bankinstitute in Frage. 

Bei einer endgültigen Insolvenz des Unternehmens ist zudem darauf zu achten, dass alle Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden sind. Ansonsten finden diese bei der Verteilung der Insolvenzmasse keine Berücksichtigung. 

Betroffene Anleihegläubiger können sich kostenlos unter folgender Adresse:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/  

bzw. folgender E-Mailadresse:

Sanders-anleihe@dr-greger.de 

bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. 

Registrierte Anleger erhalten kostenlos Informationen über ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.