Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora insolvent – Anleger sollten umgehend handeln

Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora insolvent – Anleger sollten umgehend handeln
29.09.2016204 Mal gelesen
Anleger des insolventen Schiffsfonds MS RHL Aurora sollten mögliche Schadensersatzansprüche umgehend geltend machen. Denn es droht bereits die Verjährung möglicher Forderungen.

Nach gut zehn Jahren ist der von Hansa Hamburg Shipping im Mai 2006 aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora pleite. Zunächst war der Schiffsfonds noch unter dem Namen HHS 31 MS Matthias Claudius zur Beteiligung angeboten worden und wurde später in MS RHL Aurora umbenannt. Das reguläre Insolvenzverfahren über die KG MS "Matthias Claudius" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. wurde am 23. September am Amtsgericht Reinbek eröffnet (Az.: 8 IN 130/16). "Anlegern drohen nun hohe Verluste bis zum Totalverlust ihrer Einlage", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Allerdings muss für die Anleger noch nicht alles verloren sein. Denn gerade bei der Beteiligung an Schiffsfonds bestehen oft gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. "Dazu bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Denn mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Anleger sollten daher umgehend handeln und verjährungshemmende Maßnahmen einlegen", so Rechtsanwältin Gaber.

Grund für Schadensersatzansprüche kann in vielen Fällen eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere und rentable Geldanlage und wurden auch dementsprechend in den Anlageberatungsgesprächen beworben. Allerdings war das nur die halbe Wahrheit. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds sind in der Regel spekulative Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger und von daher auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. In den Beratungsgesprächen hätten auch die Risiken umfassend aufgezeigt und erläutert werden müssen. Rechtsanwältin Gaber: "Das ist häufig nicht geschehen und kann heute den Anspruch auf Schadensersatz begründen."

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre teilweise hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Anleger zwingend über sog. Kick-Back-Zahlungen informiert werden.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

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