Trotz unklarer Rechtslage: Bausparverträge werden weiter gekündigt

Trotz unklarer Rechtslage: Bausparverträge werden weiter gekündigt
30.08.2016175 Mal gelesen
Trotz der unklaren Rechtslage müssen Bausparer weiterhin damit rechnen, dass ihnen die Kündigung der alten Bausparverträge ins Haus flattert.

Zumindest die Bausparkasse Schwäbisch Hall wolle an den Kündigungen festhalten, wie Vorstand Reinhard Klein gegenüber der Zeitung "Die Welt" erklärte.

Rund 250.000 Bausparverträge wurden in den vergangenen Monaten bereits durch die Bausparkassen gekündigt. Dabei handelt es sich in der Regel um vergleichsweise hochverzinste Altverträge, die zwar seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, das Darlehen von den Bausparern aber nicht in Anspruch genommen wurde. In diesen Fällen berufen sich die Bausparkassen auf ein Sonderkündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Hier ist geregelt, dass Darlehensverträge mit gebundenen Sollzinsen nach Ablauf von zehn Jahren und nach vollständigem Empfang des Darlehens vom Kreditnehmer gekündigt werden können. In der ersten Phase des Bausparvertrags befindet sich die Bausparkasse in der Rolle des Darlehensnehmers und wechselt erst wenn der Kunde das Bauspardarlehen abruft in die Rolle des Kreditgebers.

"Es ist aber äußerst umstritten, ob sich die Bausparkassen aufgrund dieser Doppelrolle auf diesen Paragraphen überhaupt berufen können. Denn der Gesetzgeber hatte wohl eher den Schutz des Verbrauchers im Sinn. Während das OLG Stuttgart und OLG Bamberg das Kündigungsrecht verneinen, haben andere Oberlandesgerichte es den Bausparkassen zugebilligt", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber. Bei verschiedenen Urteilen ist die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. "Erst eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH wird in dieser Thematik für Klarheit sorgen", so Rechtsanwältin Gaber.

Bis zu einem Urteil des BGH kann aber noch einige Zeit vergehen. Diesen Zeitraum wollen die Bausparkassen offenbar nutzen, um Altverträge zu kündigen. "Hinter dieser Taktik steckt vermutlich Kalkül. Denn wenn sich die Bausparer nicht gegen die Kündigung wehren, ist die Bausparkasse einen aus ihrer Sicht unrentablen Bausparvertrag los. Der Bausparer verliert hingegen eine aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase rentable Geldanlage", so Rechtsanwältin Gaber. Bis Rechtssicherheit eingetreten ist, müssen die Bausparer die Kündigungen nicht hinnehmen. Rechtsschutzversicherer übernehmen in vielen Fällen auch die Kosten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Bausparer, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren möchten.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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