Conti 178. MS Conti Tansanit: Insolvenzverfahren eröffnet

Conti 178. MS Conti Tansanit: Insolvenzverfahren eröffnet
16.08.2016350 Mal gelesen
Der Schiffsfonds Conti 178. MS Conti Tansanit ist insolvent. Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete am 11. August das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 47 IN 66/16). Anlegern drohen hohe Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Geschichte des Conti Schiffsfonds MS Conti Tansanit ist kurz und erfolglos. Erst im Juli 2011 aufgelegt, ist die Schiffsgesellschaft nun pleite. Nachdem das AG Lüneburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Tansanit eröffnet hat, müssen die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen. Die Mindestbeteiligung für die Anleger betrug 25.000 Euro.

Die Insolvenz hatte sich in den vergangenen Wochen und Monaten bereits angedeutet. Schon im Frühjahr hieß es, dass die Fondsgesellschaft Schwierigkeiten habe, den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und die Insolvenz drohen könnte. Diese ist nun eingetreten. Anleger, die sich gegen die finanziellen Verluste wehren möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Im Zuge der Finanzkrise 2008 gerieten auch etliche Schiffsfonds in große wirtschaftliche Schwierigkeiten. Sinkende Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten sorgten für einen Rückgang der Charterraten. Die Wirtschaftlichkeit vieler Schiffsfonds war unter diesen Voraussetzungen nicht mehr gegeben. Häufig stand am Ende die Insolvenz. In dieses schwierige Marktumfeld wurde im Jahr 2011 der Schiffsfonds MS Conti Tansanit platziert.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig immer noch als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger aber auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Besonders schwer wiegt dabei das Risiko des Totalverlusts. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Dann kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre teilweise hohen Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, verschwiegen hat.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html