Lloyd Fonds Holland II: Verkauf oder Insolvenz

Lloyd Fonds Holland II: Verkauf oder Insolvenz
12.08.2016319 Mal gelesen
Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland II sollen den Verkauf der Immobilien beschließen. Ansonsten könnte die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seitdem der geschlossene Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland II im Jahr 2009 aufgelegt wurde, kam es immer wieder zu Schwierigkeiten. Besonders ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken belastete die Fondsgesellschaft auf Grund des ungünstigen Wechselkursverhältnisses. Inzwischen ist die Situation äußerst angespannt. So wurden die Anleger in einem Rundschreiben aufgefordert, einen Verkaufsbeschluss für die vier Fondsimmobilien zu fassen. Dann sollen die Bürogebäude innerhalb von 18 Monaten verkauft werden. Ohne diesen Beschluss steht die Fondsgesellschaft wohl vor der Insolvenz, berichtet "fonds professionell" online.

Mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro konnten sich die Anleger an dem Lloyd Fonds Holland II beteiligen. Das Geld wurde in vier Bürogebäude in Almere, Amersfoort, s-Hertogenbosch und Breda investiert. Die erhofften Renditen brachte die Beteiligung für die Anleger nicht. Die Ausschüttungen liegen unter Plan. Nun spielt auch die finanzierende Bank offenbar nicht mehr mit und hat damit gedroht, die Darlehen fällig zu stellen. In dieser Situation sollen nun die Fondsimmobilien verkauft werden. Auch dann drohen den Anlegern finanzielle Verluste. Sie müssen davon ausgehen, dass der Verkaufserlös zunächst dazu verwendet wird, die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu bedienen. Ob und wieviel dann noch für die Anleger übrigbleibt, steht in den Sternen.

In dieser schwierigen Lage können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob sich noch andere rechtliche Möglichkeiten für die Anleger ergeben und z.B. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können sich u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Immobilienfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Tatsächlich ist eine Beteiligung für die Anleger mit beträchtlichen Risiken verbunden. Besonders schwer wiegt das Totalverlustrisiko. Über diese Risiken hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden müssen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfonds.html