König & Cie. Produktentanker-Fonds III: Anleger können noch Schadensersatz geltend machen

König & Cie. Produktentanker-Fonds III: Anleger können noch Schadensersatz geltend machen
10.08.2016212 Mal gelesen
Die Beteiligung an dem König & Cie. Renditefonds 69 Produktentanker-Fonds III verlief für die Anleger unbefriedigend. Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Noch haben enttäuschte Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Der 2007 von König & Cie. aufgelegte Produktentanker-Fonds III investierte in die Rohöl- und Produktentanker der Panamax-Klasse MT King Darius und MT King Duncan. Die Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro beteiligen. Allerdings konnte der Fonds die Erwartungen nicht erfüllen. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die erforderlichen Charterraten nicht mehr erreicht werden konnten. Zuletzt wurde die Beteiligung bei der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 13 Prozent gehandelt (Stand 21. Juni 2016).

Nachdem der Ausbau des Panamakanals vor einigen Wochen abgeschlossen wurde, haben Schiffe der Panamax-Klasse noch zusätzliche Konkurrenz bekommen. Nun können auch größere Schiffe mit einer höheren Ladekapazität die wichtige Wasserstraße passieren. Das könnte sich negativ auf den König & Cie. Produktentanker-Fonds III auswirken.

Anleger, die von der bisherigen Entwicklung des Schiffsfonds enttäuscht sind, haben noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. "Der Schlüssel für Schadensersatzansprüche kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn die Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel aber hoch spekulativ. Daher hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: "Die Erfahrung zeigt, dass diese Risikoaufklärung häufig nicht stattfand oder die Risiken verharmlost wurden und Schiffsfonds sogar als Baustein für die Altersvorsorge angepriesen wurden. Eine derartige Falschberatung kann Schadensersatzansprüche ausgelöst haben."

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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