Lloyd Fonds Holland II: Anleger stehen vor Verlusten

10.08.2016 228 Mal gelesen
Investitionen in Immobilien sind keineswegs Investitionen in das viel gerühmte „Betongold“. Das mussten die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland II bereits schmerzlich erfahren.

Die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft ist weiterhin äußerst angespannt. Deshalb wurden die Anleger nun aufgefordert, einen Verkaufsbeschluss für die Fondsimmobilien zu fassen, berichtet "fonds professionell" online. Ohne einen Verkauf der Immobilien drohe die Insolvenz. "Das kann dann den Totalverlust des investierten Geldes für die Anleger bedeuten", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Lloyd Fonds Holland II wurde 2009 aufgelegt und investierte in vier Büroimmobilien in Almere, Amersfoort, s-Hertogenbosch und Breda. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen. Allerdings bereitete ihnen ihre Beteiligung immer wieder Kummer. Wiederholt gab es Probleme mit einem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken und die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Nun hat die finanzierende Bank offenbar damit gedroht, die Darlehen fällig zu stellen. Daher soll ein Verkaufsbeschluss für die Fondsimmobilien her und der Verkauf innerhalb von 18 Monaten über die Bühne gehen.

"Angesichts des schwierigen Immobilienmarktes in den Niederlanden müssen die Anleger bei einem Verkauf mit Verlusten rechnen. Zumal mit dem Verkaufserlös zunächst die Darlehen bei der Bank bedient werden müssten. Um finanzielle Verluste abzuwenden, können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen", sagt Rechtsanwältin Gaber.

Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. So sind Beteiligungen an Immobilienfonds keineswegs die sichere Kapitalanlage als die sie in den Beratungsgesprächen häufig dargestellt werden. Vielmehr sind sie Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieten, Leerständen oder erhöhtem Sanierungsbedarf ausgesetzt. "Über diese Risiken muss ebenso aufgeklärt wie über Wechselkursverluste oder die Möglichkeit des Totalverlusts", so Rechtsanwältin Gaber. Allerdings wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt, so dass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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