KTG Agrar SE

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08.08.2016517 Mal gelesen
Vertretung auf Anleihegläubigerversammlungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät Anleihegläubigern der KTG Agrar SE (WKN A1H3VN und WKN A11QGQ) ihre Rechte in dem bevorstehenden Insolvenzverfahren wahrzunehmen. Die Kanzlei geht davon aus, dass noch in diesem Jahr das Insolvenzgericht Hamburg die (endgültige) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KTG Agrar SE beschließen wird.

Es ist auch damit zu rechnen, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeitnah Anleihegläubigerversammlungen stattfinden werden. In diesen Versammlungen wird regelmäßig über wichtige Tagesordnungspunkte abgestimmt, die für die Anleihegläubiger von erheblicher Relevanz sind. Dies könnte unter anderem die Abstimmung über eine Laufzeitverlängerung der Anleihe, über Zinsreduzierungen, über den teilweisen Verzicht auf Anleiheforderungen oder über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger sein.

Jeder Anleihegläubiger, der seine Interessen in den Anleihegläubigerversammlungen wahren will, muss entweder selbst dort erscheinen oder sich vertreten lassen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wird an den Anleihegläubigerversammlungen teilnehmen und die Rechte der Anleihegläubiger dort wahrnehmen. "Unser Ziel ist es, die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln, deren ausschließliche Interessen zu wahren und uns dafür einzusetzen einen möglichst hohen Rückzahlungsbetrag zu erreichen", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Stephan Greger. Die Kanzlei, der bereits eine Vielzahl von Vertretungsaufträgen vorliegt, agiert dabei unabhängig und ausschließlich im Interesse der Mandanten. Für die Beauftragung berechnet die Kanzlei eine Gebührenpauschale in Höhe von 100,- EUR.

Nach einer entsprechenden Beauftragung zur Vertretung im Insolvenzverfahren wird die Kanzlei Dr. Greger & Collegen alle erforderlichen Maßnahmen einleiten um die Rechte ihrer Mandanten in den Anleihegläubigerversammlungen zu wahren. 

Wenn auch Sie daran interessiert sind, Ihre Rechte auf der Anleihegläubigerversammlung durch die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wahrnehmen zu lassen, bitten wir um eine kurze Rückmeldung. Hierfür und für weitere kostenlose Informationen wenden Sie sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen unter folgendem Link:  

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

bzw. an die E-Mailadresse:  ktg-anleihe@dr-greger.de