HCI Shipping Select XX: Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche

HCI Shipping Select XX: Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche
05.08.2016254 Mal gelesen
Die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XX verlief für die Anleger nicht wie erwartet. Die prognostizierten Erwartungen konnten nicht erfüllt werden. Noch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Allerdings droht die Verjährung der Forderungen. Daher sollte umgehend gehandelt werden.

Das Emissionshaus HCI Capital legte den als Dachfonds konzipierten HCI Shipping Select am 29. Mai 2006 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt beläuft sich das Eigenkapital der Fondsgesellschaft auf rund 62,5 Millionen Euro. Der Dachfonds investierte in die Schiffe MS Colleen (insolvent), MS Motivation D, MS Benedikt Rambow, MS MarCalabria (verkauft), MS Hammonia Palatium, MS Anna C (verkauft) und MT GasChem Ice. Auch wegen der immer noch anhaltenden Krise der Handelsschifffahrt, verbunden mit sinkenden Charterraten, konnten die prognostizierten Ausschüttungen nicht erreicht werden. 2010 musste ein Sanierungskonzept umgesetzt werden. Auch dadurch konnte die Insolvenz der MS Colleen und der Verkauf zweier Schiffe nicht vermieden werden.

Für die Anleger besteht nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. "Allerdings sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Da sich die Anleger seit Ende Mai 2006 am HCI Shipping Select XX beteiligen konnten, droht die Verjährung möglicher Ansprüche oder ist bereits eingetreten. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist seit Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Die Realität zeichnete in den vergangenen Jahren allerdings ein anderes Bild und zahlreiche Fondsgesellschaften mussten Insolvenz anmelden. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwältin Gaber: "Eine Geldanlage mit Totalverlust-Risiko kann wohl kaum als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage bezeichnet werden." In den Beratungsgesprächen wurden die Risiken allerdings oft verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, so dass Schadensersatzansprüche entstanden sein können.

Außerdem hätten die Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch über ihre teilweise hohen Provisionen (Kick-Backs) aufklären müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

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