EGI - Euro Grundinvest Deutschland 15 - Gesellschafterversammlung am 21.07.2016

EGI - Euro Grundinvest Deutschland 15 - Gesellschafterversammlung am 21.07.2016
20.07.2016253 Mal gelesen
In den vergangenen Monaten haben die Anleger mehrerer Fondsgesellschaften der EURO GRUNDINVEST Gruppe („EGI-Fonds“) diese jeweils aufgefordert, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung anzusetzen und über die Lage der Gesellschaften der einzelnen EGI – Fonds zu informieren.

Diese soll nun laut dem Rundschreiben der Fondsgesellschaften vom 04.07.2016 am 21.07.2016 stattfinden. In ihrem Einladungsschreiben teilt die "Euro Grundinvest Deutschland 15" mit, dass die Aufarbeitung der Vergangenheit große Schwierigkeiten bereite. Zum einen sei die Buchhaltung unter dem Regime des Malte Hartwieg sehr chaotisch gewesen, zum anderen habe auch die Staatsanwaltschaft viele Unterlagen sichergestellt.

Auf der Gesellschafterversammlung am 21.07.2016 soll darüber abgestimmt werden, eine weitere persönlich haftende Gesellschafterin, die neu gegründete EGI Verwaltungs GmbH, aufzunehmen, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass die bisherige Komplementärin aufgrund einer vielfachen Inanspruchnahme auf Schadensersatz aus Prospekthaftung aus der Fondsgesellschaft ausscheiden muss. Des Weiteren soll auch über die Aufnahme der EGI Investments GmbH und der EGI Beteiligungs GmbH & Co. KG als weitere Kommanditisten abgestimmt werden.

Im Übrigen schlägt die derzeitige geschäftsführende Kommanditistin der "Euro Grundinvest Deutschland 15" vor, die Fondsgesellschaft aufzulösen und einen Liquidator zu bestellen. Die Liquidation der Gesellschaft soll zum Zwecke der Verwertung der vorhandenen Immobilien erfolgen.

Wir raten den betroffenen Anlegern dringend, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen oder einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen, die Stimmrechte auszuüben.

Parallel sollten die Anleger prüfen lassen, ob nicht Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und den Initiator Hartwieg geltend gemacht werden können. Gegen Hartwieg wird schon deshalb ein Titel benötigt, um in die Vermögensgegenstände zu volltrecken, die von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Rückgewinnhilfe festgesetzt worden sind.

Die Rückgewinnhilfe soll den Anlegern Vollstreckungsmasse sichern, was laut den Eintragungen im Bundesanzeiger in nicht unerheblichem Umfang tatsächlich geschehen ist.

Die Kanzlei Müller Seidel Vos hat bereits vor einiger Zeit Klagen für Anleger der Euro Grundinvest Deutschland 15 gegen die Gründungsgesellschafter und Malte Hartwieg vor dem Landgericht München I erhoben und betreut Mandanten bei der Rückführung der Gelder.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Gründungsgesellschafter im Rahmen des Beitritts der Anleger diese über personelle und kapitalmäßige Verflechtungen zwischen der Anlagegesellschaft, ihren Organen und beherrschenden Gesellschaftern, in deren Hand die Beteiligungsgesellschaft die durchzuführenden Vorhaben ganz oder teilweise gelegt hat, aufklären, wenn der Prospekt insoweit unzureichende Angaben macht.

Grund ist, dass personelle und / oder kapitalmäßige Verflechtungen die Gefahr einer Interessenkollision zum Nachteil der Gesellschaft und der beitretenden Gesellschafter begründen. Der Prospekt klärt schon nicht hinreichend über diese Verflechtungen mit dem damaligen Inhaber der dima 24 auf. Dieser hat die Anlagen über seine dima24.de Firmen vermittelt und einen Provisions-Rabatt vorgespiegelt. In Wahrheit war er aber alleiniger Gründer und Initiator der Euro Grundinvest Gruppe. Über dessen Person hätte aufgeklärt werden müssen, weil er die Geschicke der Objektgesellschaft(en) lenkte. Dessen Geschäftsgebaren ist nun auch die Ursache für die Schieflage der Gesellschaften.

Schließlich waren die Ausführungen zu den Erfahrungen und Referenzen des Initiators sowie zu den Erfolgen in der Vergangenheit fehlerhaft. Auch investierten die Objektgesellschaften überwiegend nicht in München.

Diese falschen Auskünfte waren in der Regel auch anlageentscheidend.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Seidel, LL.M. und Wirtschaftsjurist (Uni Bayreuth) von der Kanzlei MÜLLER l SEIDEL l VOS Rechtsanwälte steht Ihnen als kompetenter Ratgeber gerne zur Verfügung.