Wirtschaftsjurist
Gesetzlich nicht geregelt.
1. Als Tätigkeitsgebiet
Wirtschaftsjuristen sind Juristen, die in einem Teilbereich des Wirtschaftsrechts tätig sind. Dabei kann es sich um Volljuristen (Assessor) handeln oder Absolventen eines Bachelor- oder Masterabschlusses.
2. Als Ausbildungsabschluss
An einigen deutschen Hochschulen kann ein Studium mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht abgeschlossen werden, das mit einem Bachelor- und ggf. darauf aufbauend, dem Master-Abschluss endet.
Absolventen des Studiengangs sind nicht postulationsfähig.
Dies gilt auch für Absolventen des Studiengangs Unternehmensjurist:
In dem Studiengang "Unternehmensjurist/in Universität Mannheim (LL.B.)" erhalten die Studierenden eine Ausbildung zum/zur Juristen/in mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzqualifikation. Die Ausbildung befähigt zur Ausübung von beruflichen Tätigkeiten, die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden voraussetzen und deren Anwendung in der beruflichen Praxis erfordern. Sie erfolgt insbesondere im Hinblick auf diejenigen Anforderungen, die unter anderem Unternehmen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Verbände an die Hochschulabsolvent(inn)en stellen. Durch die wissenschaftliche Vertiefung einzelner Gebiete und die Entwicklung und Förderung von persönlichen Fähigkeiten werden zudem Ihre Handlungsfähigkeit in der beruflichen Praxis gestärkt und die Grundlagen für den Erwerb weiterer wissenschaftlicher und beruflicher Qualifikationen, vor allem in postgradualen Studiengängen, geschaffen. (vgl. Studiengangsinformationen Unternehmensjurist http://www.jura.uni-mannheim.de/Studium/Unternehmensjurist(in)%20(LL.B.)).
http://www.wjfh.de (Bundesverband der Wirtschaftsjuristen)
BVerwG 30.08.2001 9 VR 6/01 (Diplom-Jurist nicht postulationsfähig)