Nürnberger Lebensversicherung AG Widerspruch Kündigung und Rückkaufswert

Nürnberger Lebensversicherung AG Widerspruch Kündigung und Rückkaufswert
13.07.2016891 Mal gelesen
Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten hinsichtlich der Beendigung Ihres Versicherungsvertrages mithilfe eines Widerspruchs durch die Kanzlei Werdermann | von Rüden

Nicht ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung AG ermöglichen Widerspruch der Lebensversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge

Im Zeitraum zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 wurden zahlreiche Versicherungen im sogenannten Policemodell abgeschlossen. Viele Versicherungsnehmer würden sich gerne von diesen Versicherungsverträgen lösen. Der Grund ist, dass fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen von den großen europäischen Versicherern häufig mit dem Versprechen verkauft wurden, dass in den Folgejahren hohe Renditen zu erwarten seien. Aufgrund der niedrigen Zinsphase und einem turbulentem Aktienmarkt können die Versicherungen ihr Versprechen oft nicht halten - mit dem Ergebnis das im Falle einer Kündigung der Rückkaufswert sehr niedrig ausfällt. Deswegen lohnte es sich für viele Versicherungsnehmer bisher nicht, die Versicherung zu kündigen, obwohl sie das dadurch freiwerdende Kapital gerne anderweitig investieren würden.

 

Finanzieller Vorteil durch Widerspruch eines Nürnberger Lebensversicherungsvertrages

Es besteht jedoch auch heute noch die die Möglichkeit, sich durch die Erklärung des Widerspruchs vom Versicherungsvertrag zu lösen, soweit der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde.

Versicherungsnehmer, die sich von ihrer Versicherung trennen möchten und sich mit dem - oft sehr geringen - Rückkaufswert nicht zufrieden geben wollen, haben durch den Widerspruch ihres Versicherungsvertrages die Möglichkeit, teilweise sämtlich gezahlte Beiträge zurückzufordern. Zwar muss sich der Versicherungsnehmer bei fondsgebundenen Versicherungen auch im Falle eines Widerspruchs die negative Fondsentwicklung anrechnen lassen. Allerdings kann ein Widerspruch auch in diesen Fällen wirtschaftlich sinnvoller sein als eine Kündigung. Denn in dem Rückkaufswert sind sämtliche angefallenen Verwaltungskosten der Versicherung einkalkuliert. Im Falle eines Widerspruchs des Versicherungsnehmers kann er seinen Anspruch auf Erstattung der Verwaltungskosten jedoch voll geltend machen und so einen höheren Betrag als den Rückkaufswert von der Versicherung verlangen.

 

Fehlender Hinweis auf Textform

Versicherungsnehmer, die eine Lebensversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG abgeschlossen haben, können unter Umständen gute Aussichten auf einen erfolgreichen Widerspruch ihres Vertrages haben. So wurde zum Teil beispielsweise nicht darüber belehrt, in welcher Form der Widerspruch zu erheben ist. Hierzu sagt die Rechtsprechung, dass eine Widerspruchsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen dann nicht genügt, wenn sie keinen Hinweis darauf enthält, dass die Erklärung des Widerspruchs in Textform ausreicht. Auch sei dies für den Versicherungsnehmer durch die Formulierung, dass die rechtzeitige Absendung zur Wahrung der Widerspruchsfrist genüge, nicht zu entnehmen (BGH Urteil vom 23.03.2016, Az. IV ZR 172/14). In einem solchen Fall ist die Widerspruchsbelehrung somit fehlerhaft, sodass auch heute noch ein Widerspruch erklärt werden kann.

 

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte - Prüfung Ihrer Unterlangen der Nürnberger Lebensversicherung Widerspruch durch Experten

 

Jeder Fall ist anders! Ein Widerspruch erfordert daher eine umfassende rechtliche Einschätzung der Belehrung. Interessierte Versicherungsnehmer sollten im verbraucherorientierten Versicherungsrecht erfahrene Anwälte zu Rate ziehen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten Kunden der Nürnberger Lebensversicherung AG - sowie natürlich auch Kunden anderer Lebens- und Rentenversicherungen - eine kostenlose Erstprüfung ihrer Widerspruchsbelehrung an.

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.
  2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
  3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


Weitere Informationen: 

https://www.wvr-law.de/widerspruch-widerruf-lebensversicherung/