KTG Agrar SE – Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung

KTG Agrar SE – Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung
06.07.2016356 Mal gelesen
Die Insolvenz in Eigenverwaltung betrifft Anleihegläubiger und Aktionäre gleicher Maßen. Betroffene Anleger sollten sich bereits jetzt zur Interessenwahrnehmung zusammeschließen.

Die KTG Agrar SE hat am 5. Juli 2016 beim Insolvenzgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt und dabei gem. § 270 InsO Eigenverwaltung beantragt. Herr RA Stefan Denkhaus wurde zum vorläufigen Sachwalter ernannt.

Die Insolvenz betrifft zunächst die Inhaber der beiden Schuldverschreibungen "KTG Biowertpapier II (7,125% Zinsen p.a., endfällig am 5.6.2017, Volumen EUR 250 Mio., ISIN DE000A1H3VN9)" und "KTG Biowertpapier III (7,25% Zinsen p.a., endfällig am 14.10.2019, Volumen 92 Mio. EUR, ISINDE000A11QGQ1). Beim Biowertpapier wurde bereits die am 6.6.2016 fällige Zinszahlung nicht mehr geleistet, so dass der Schritt in die Insolvenz nicht unerwartet kam.

Ebenso sind die Aktionäre der KTG Agrar SE von der Insolvenz betroffen. Nachdem die Aktie lange Zeit bei stabil ca. EUR 12,00 EUR gelegen hatte, war sie im Juni 2016 sukzessive eingebrochen und notiert nun bei nur noch ca. 50 Cent.

Der Vorstandsvorsitzende Hofreiter hat bei alledem eine fragwürdige Rolle gespielt Die für den 6.6.2016 fällige Zinszahlung auf das Biowertpapier II war von ihm lange Zeit als "sicher" dargestellt worden. Dies mag ein Grund für den lange Zeit stabilen Aktienkurs dargestellt haben.

Die Verantwortlichen der KTG Agrar SE waren sich offensichtlich bewusst, dass bei dieser Vorgeschichte unsicher war, ob dem Antrag auf Eigenverwaltung stattgegeben würde. Deshalb wird der Aufsichtsrat mit RA Jan Ockelmann als neuen "Chief Restructuring Officer" einen neuen starken Mann installieren. Es darf vermutet werden, dass die Gesellschaft einen Insolvenzplan ausarbeiten möchte. Ob es hierzu kommt, hängt allerdings vom vorläufigen Gläubigerausschuss ab, der vor der Entscheidung über die Eigenverwaltung zu hören ist.

 Betroffenen Anleihegläubigern ist zu raten, sich in den anstehenden Gläubigerversammlungen vertreten zu lassen. Betroffene Aktionäre sollten sich ebenfalls zur gemeinsamen Interessenverfolgung zusammenschließen, um die bisherige Kapitalmarktkommunikation der Gesellschaft und ihrer Verantwortlichen zu überprüfen.

Der Unterzeichner hat langjährige Erfahrung als Gläubigervertreter in Insolvenz- und Sanierungssituationen.