Volkswagen AG Hauptversammlung 2016 - ungeklärte Fragen und von Demut keine Spur - KAP Rechtsanwälte berichten im Teil 2

Volkswagen AG Hauptversammlung 2016 - ungeklärte Fragen und von Demut keine Spur - KAP Rechtsanwälte berichten im Teil 2
23.06.2016242 Mal gelesen
Antworten. Das war es, was sich die Aktionäre von der Hauptversammlung der Volkswagen AG gestern in Hannover erhofften. Doch auf die brennenden Fragen zum Dieselskandal hören Anleger nur, dass zu laufenden Rechtsstreitigkeiten keine Auskünfte gegeben werden. Es sei ein "zu großes Risiko" für

München/Hannover, den 23.6.2016 - Antworten. Das war es, was sich die Aktionäre von der Hauptversammlung der Volkswagen AG gestern in Hannover erhofften. Doch auf die brennenden Fragen zum Dieselskandal hören Anleger nur, dass zu laufenden Rechtsstreitigkeiten keine Auskünfte gegeben werden. Es sei ein "zu großes Risiko" für Volkswagen, Details zu den Verfahren preiszugeben, da man sich in den USA kurz vor einem generellen Vergleich befände.
Die in der Presse beschworene "Demut" des VW Konzerns war für die anwesenden Anwälte Thorsten Krause und Anja Appelt, der auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, nicht zu spüren. Im Gegenteil.

"In den Klageerwiderungen, in denen die VW AG auf die von uns eingereichten Klagen (Bericht: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/vw/dieselgate-verfahren-lg-braunschweig-eroeffnet-den-weg-fuer-sammelklagen-geschaedigter-volkswagen-aktionaere/) geschädigter Aktionäre reagiert hat, führt der Konzern aus, er habe die Dieselaffäre in den USA für beherrschbar gehalten, da üblicherweise "Deals" mit den amerikanischen Behörden geschlossen werden könnten." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Hintergründe. Dass sich Volkswagen auch weiterhin keinerlei Schuld gegenüber seinen Anlegern bewusst ist, wird aus Sicht der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auch im heute präsentierten Geschäftsbericht deutlich. "Nicht nur dass die "Dieselthematik" -so der Sprachgebrauch des Konzerns- als "negativer Sondereinfluss" bezeichnet wird, auch die Rückstellungen die hierfür gebildet wurden sprechen Bände: insgesamt stellt der Konzern für diesen "Sondereinfluss" 16,2 Mrd zurück." so Rechtsanwalt Krause weiter.

Allerdings werden im aktuellen Geschäftsbericht keine Rückstellungen für Klagen der VW Aktionäre wegen unterlassener Kapitalmarktinformationen weder in Deutschland noch in den USA gebildet, da Volkswagen die Erfolgsaussichten der Klagen als "unwahrscheinlich" einschätzt. "Aus Sicht unserer Mandanten ist das eine weitere Verschleierung des Risikos und hinterlässt den gleichen arroganten Eindruck, der sich schon durch die gesamte Aufarbeitung der Dieselaffäre zieht.", ergänzt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Wesentliches wird sich nun in dem Kapitalanlegermusterverfahren entscheiden, dessen ersten Startschuss das Landgericht Braunschweig durch die Bekanntgabe der ersten zehn Klagen an das OLG Brauchnschweig schon gegeben hat. "Wir vertreten in fünf dieser zehn Verfahren die Aktionäre. Wir werden sehen, was das OLG Brauchschweig zu den Erfolgsaussichten der Aktionäre wegen unterbliebener Ad-Hoc Mitteilungen sagt, und ob sich dies mit den Einschätzungen im Geschäftsbericht decken wird." fasst Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Appelt das weitere Vorgehen zusammen. Für die Aktionäre, ob Privatanleger oder institutionelle Anleger, bleibt es spannend. Sehr wahrscheinlich wird ... hier weiter lesen

Teil 1 verpasst? Hier geht es zum Bericht: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/vw-hauptversammlung-volkswagen-ag-in-hannover-bericht-von-kap-rechtsanwaelte-teil-1