HT Twinfonds: Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz der MS HS Bach

HT Twinfonds: Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz der MS HS Bach
20.06.2016343 Mal gelesen
Hansa Treuhand legte 2008 den HT Twinfonds auf, der in zwei Einschiffsgesellschaften investierte. Die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Bach ist inzwischen insolvent.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro konnten sich die Anleger an dem von Hansa Treuhand aufgelegten Schiffsfonds HT Twinfonds beteiligen. Das Geld wurde jeweils zur Hälfte in die beiden Einschiffsgesellschaften MS HS Bach und MS HS Bizet als Zielobjekte investiert. Über die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Bach wurde inzwischen am Amtsgericht Lüneburg das vorläufige Insolvenzverfahre eröffnet (Az.: 46 IN 41/16).

Dadurch dürfte sich die Situation für die Anleger nicht verbessert haben, nachdem ihre Beteiligung bislang ohnehin enttäuschend verlaufen ist. Die prognostizierten Erwartungen konnte der Fonds nicht erfüllen. Als die Fondsgesellschaft in zunehmend schwierige Fahrwasser geriet, sollten die Anleger 2013 sogar einen Teil ihrer erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzahlen, um die wirtschaftliche Schieflage zu beheben. Nach der Insolvenz der MS HS Bach dürften sich die wirtschaftlichen Probleme wieder verschärft haben und Anleger müssen hohe finanzielle Verluste befürchten. Damit es nicht so weit kommt, können Anleger sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der u.a. Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und geltend machen kann.

Als der HT Twinfonds 2008 aufgelegt wurde, zeichnete sich bereits die Finanzkrise ab, die auch deutliche Spuren in der Handelsschifffahrt hinterließ. Trotz der zu erwartenden Probleme, wurden Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig immer noch als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten den Anleger aber auch die Risiken umfassend aufgezeigt werden müssen. Da sie mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, kann für sie am Ende der Totalverlust der Einlage stehen. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Aus dieser fehlerhaften Anlageberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben.

Darüber hinaus hätten die Banken hohe Vermittlungsprovisionen, sog. Kick-Backs, ebenfalls offenlegen müssen. Ist dies nicht geschehen, kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html