Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora: Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche

Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora: Drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche
20.06.2016290 Mal gelesen
Der von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora ist insolvent. Anleger, die mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, dürfen nicht zögern. Denn es droht bereits die Verjährung der Ansprüche.

Ab Mai 2006 bot das Emissionshaus Hansa Hamburg Shipping den Schiffsfonds HHS 31 MS Matthias Claudius zur Beteiligung an. Später wurde der Schiffsfonds in MS RHL Aurora umbenannt. Durch die Namensänderung verlief die Beteiligung für die Anleger, die eine Mindestbeteiligung von 25.000 Euro investierten, allerdings auch nicht erfolgreicher. Die Renditeerwartungen konnten nicht erfüllt werden. Gute zehn Jahre nach der Auflage ist der Schiffsfonds pleite. Am Amtsgericht Reinbek wurde unter dem Aktenzeichen 8 IN 130/16 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Matthias Claudius Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet.

Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden: "Nach der Insolvenz kann den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen. Allerdings bestehen gerade bei Schiffsfonds gute Aussichten auf Schadensersatz, da es in der Anlageberatung häufig zu Fehlern gekommen ist." Allerdings haben die Anleger nicht mehr viel Zeit, um ihre Forderungen geltend zu machen. Denn es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist, d.h. die Ansprüche könnten schon bald nicht mehr durchsetzbar sein. Rechtsanwältin Gaber: "Zügiges Handeln ist daher gefragt, um rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen."

Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Allerdings konnten die Erwartungen der Anleger oft nicht erfüllt werden. Im Zuge der Finanzkrise 2008 geriet ein Schiffsfonds nach dem anderen ins Schlingern und endete oft genug in der Insolvenz. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die mit ihrer Geldanlage verbundenen Risiken informiert werden müssen. "Obwohl für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen kann, wurden sie über die Risiken häufig im Unklaren gelassen und die Beteiligung an einem Schiffsfonds sogar als Altersvorsorge empfohlen. Aus einer unzureichenden Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein", erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre teilweise hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Anleger zwingend über sog. Kick-Back-Zahlungen informiert werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

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Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

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