BWF-STIFTUNG: KAPITALANLEGER INVESTIERTEN IN UNECHTES GOLD – LG BERLIN ERÖFFNET STRAFPROZESS     

BWF-STIFTUNG: KAPITALANLEGER INVESTIERTEN IN UNECHTES GOLD – LG BERLIN ERÖFFNET STRAFPROZESS      
18.05.2016236 Mal gelesen
Neue Entwicklungen im Verfahren gegen die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF): Das Landgericht Berlin gab bekannt, dass der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung zugelassen wird. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gewerbs- und bandenmäßigen Betrug vor.

Mit dem 9. Juni 2016 beginnen die Verhandlungen (Aktenzeichen 524 KLs 1/16). Der Mindestschaden der rund 6500 Kleinanleger wird auf 39 Millionen Euro geschätzt. Für geschädigte Anleger gibt es Hoffnung auf Schadensersatz. In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verklagte eine Geschädigte erfolgreich den Vermittler auf Schadensersatz in Höhe von 20.000 EUR. Nach Ansicht des Landgericht hätte der Vermittler die fehlende Plausibilität der Anlage erkennen müssen.

BWF-Stiftung

Seit dem Jahr 2011 bot die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) interessierten Anlegern Investitionen in Gold als vermeintlich wertsichere Kapitalanlage an. Das Investitionsmodell dieser Anlagemodelle war wie folgt ausgestaltet: Anleger sollten Gold von der BWF-Stiftung kaufen, welches im Rahmen einer Darlehensvereinbarung im Tresor des Emittenten lagere. Der Emittent durfte mit dem Gold handeln und versprach im Gegenzug die regelmäßige Zahlung von Renditen. Nach Ablauf des Anlagezeitraumes, regelmäßig zwischen zwei und acht Jahren, sollte das vermeintliche Gold von der BWF-Stiftung sodann zurückgekauft werden.

BWF-Stiftung macht sich Währungsunsicherheiten zunutze

Aufgrund der Eurowährungskrise 2010, investierten viele Kapitalanleger verstärkt in Edelmetalle. Das Misstrauen der Investoren gegenüber dem Euro verstärkte sich weiterhin durch die Griechenlandkrise, was sich die BWF-Stiftung zunutze machte. Anleger waren in wachsendem Maße daran interessiert, in währungsunabhängige Gegenstände zu investieren, sodass vor allem die Investition in Gold als eine verhältnismäßig sichere Anlage erschien. Das Modell der BWF-Stiftung versprach Anlegern eine sichere Rendite und zudem aufgrund der versprochenen Rückkaufsgarantie ein geringes Verlustrisiko.

Ermittlungen der Finanzaufsicht BaFin

Für die betroffenen Anleger gab es nun jedoch ein jähes Erwachen. Bereits im Oktober 2014 war die BaFin auf die BWF-Stiftung aufmerksam geworden und stellte fest, dass möglicherweise ein unerlaubtes Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) vorläge. Die BWF-Stiftung wurde daraufhin zunächst zur freiwilligen Rückabwicklung der Verträge aufgefordert. Nachdem dies nicht geschah, wurde im Februar 2015 eine Rückabwicklungsanordnung verfügt, aufgrund der die Einlagen zurückgezahlt werden sollten.

Billiges Füllmaterial statt echtem Gold

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin wurden am 25.02.2015 von Polizei und Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit BaFin-Mitarbeitern Geschäfts- und Lagerräume der BWF-Stiftung durchsucht. Neben Unterlagen und Daten sollen dabei insgesamt ca. 4,7 t Metalle sichergestellt worden sein, von denen aber laut Medieninformationen nur ca. fünf Prozent echtes Gold darstellten. Entsprechend der Informationen, stellte sich heraus, dass die vermeintlichen Goldgegenstände nur mit einer dünnen Schicht überzogen worden waren, während sich im Inneren eine billige Füllmasse befand.

Es dürfte zu vermuten sein, dass den Anlegern folglich nur ein geringer Teil des ursprünglich investierten Kapitals zurückgezahlt werden kann. Über die genaue Höhe eines möglichen Rückflusses besteht derzeit noch keine Gewissheit. Das Gesamtanlagevolumen soll aber zwischen 48-60 Mio. € betragen. Welche Rolle dabei die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft spielt, die vorher bescheinigt hatte, dass ein dem angelegten Kapital entsprechender Gegenwert in Gold vorhanden sei, ist derzeit noch unklar.

Einleitung des Insolvenzverfahrens gegen Treundhandstiftung und TMS

Die Position der Anleger verschlechterte sich zuletzt dadurch, dass über den "Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V." (BDT) das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet wurde (Beschluss des AG Berlin-Charlottenburg vom 26.03.2015). Bei der BWF-Stiftung selbst handelt es sich um eine unselbstständige Stiftung, die keine eigene Rechtsfähigkeit besitzt. Ein rechtsgeschäftliches Handeln ist der Stiftung daher nur über den rechtsfähigen Verein "Bund Deutscher Treuhandstiftungen" als Träger der Stiftung möglich gewesen. Der BDT verwaltete auch die Goldbestände dieser Stiftung. Es ist daher zu prüfen, ob etwaige Schadensersatzansprüche auch gegen den BDT zu richten sein könnten.

Aufgrund des geringen Wertes an sichergestelltem Gold dürfte nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen sein, dass nur ein geringer Anteil des eingezahlten Kapitals vertragsgemäß zur Beschaffung von Goldbeständen genutzt wurde. Augenscheinlich waren weder der Erlös noch die Edelmetallbestände selbst für die Anleger bestimmt. Auch hier sind die Verbindungen zur BWF-Stiftung noch nicht abschließend geklärt, die Umstände sprechen aber für eine komplexe und enge Verbindung. Auch über das Vermögen der TMS Dienstleistungs GmbH wurde am 30.04.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

FAQs ZUR BWF-STIFTUNG

Welche Rechte und Anspruchsmöglichkeiten haben geschädigte Anleger?

Betroffenen Anlegern stehen möglicherweise Schadensersatzansprüche zu, die die eingetretenen Verluste ausgleichen und ersetzen können. Neben Ansprüchen gegen die Gesellschaften und Vereine bzw. dessen Organe, können auch Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, insbesondere aufgrund hoher Vermittler-Provisionen existieren. Anlagevermittler hätten bei einer ordnungsgemäßen Plausibilitätsprüfung von dieser Beteiligung abraten müssen. Zudem ist zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen Prüfungsgesellschaften in Betracht zu ziehen sind. Auch dürfte nach bisherigen Erkenntnissen eine Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Einlagengeschäftes gefehlt haben. Dies hätten Vermittler erkennen müssen.

Wie lange sind Schadensersatzansprüche durchsetzbar?

Schadensersatzansprüche können abhängig von den individuellen Umständen unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen. Anleger sollten also in jedem Fall umgehenden fachlichen Rat bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt suchen.

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen für Anleger?

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei baum reiter & collegen berät einzelfallbezogen, welche Rechte für geschädigte Anleger bestehen und ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen das Emissionshaus bzw. Vermittler in Betracht kommt. Ein geschädigter Investor kann dadurch das einbezahlte Kapital zuzüglich Zinsen zurückerlangen.

Ihr Ansprechpartner bei baum reiter & collegen

Für Rückfragen und zur Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs stehen Ihnen die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei baum reiter & collegen unter 02 11/836 805 70 oder unter kanzlei@baum-reiter.dezur Verfügung.