German Pellets GmbH: Nächster Dämpfer für die Anleger

German Pellets GmbH: Nächster Dämpfer für die Anleger
17.05.2016426 Mal gelesen
Die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger der German Pellets GmbH: Wie das Handelsblatt berichtet, befindet sich auch das zweite Werk in den USA, die Texas Pellets Inc. in Woodville, seit Ende April im Schutzschirmverfahren.

Die Hoffnung der Anleger, im Insolvenzverfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, erhält damit den nächsten Dämpfer.

Beiden German Pellets nahen Werken in den USA könnte damit die Insolvenz drohen. Gelder der deutschen Anleger der German Pellets GmbH sollen auch als ungesicherte Darlehen in die Werke in die USA geflossen sein. Die Rede ist von 147 Millionen Euro, die nun verbrannt sein könnten. Selbst wenn die US-Werke nicht in die Insolvenz gehen, dürfte das Schutzschirmverfahren den Preis bei einem möglichen Verkauf drücken. "Für die Anleger bedeutet das, dass sie wahrscheinlich wieder leer ausgehen würden. Wie schon beim Verkauf der drei Werke in Deutschland", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Hinzu kommt, dass die Insolvenzverwalterin kurz nach Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die German Pellets GmbH bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.

"Die Hoffnungen der Anleger auf eine Insolvenzquote dürften damit weiter schwinden. Dennoch sollten die Forderungen bis zum 1. September natürlich angemeldet werden, da sich die Lage möglicherweise auch noch verbessern kann. Doch alleine darauf sollten sich die Anleger nicht verlassen, sondern ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen", so Rechtanwältin Gaber.

Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese können u.a. aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein konkretes Bild von den Chancen und Risiken seiner Geldanlage machen kann. Sind die Prospektangaben fehlerhaft oder auch nur irreführend beteiligen sich die Anleger quasi unter falschen Voraussetzungen, so dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ebenso können Forderungen gegen die Vermittler bzw. Anlageberater entstanden sein. Sie hätten in den Beratungsgesprächen die Anleger umfassend über die Risiken aufklären müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

 

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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

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