Hamburgische Seehandlung MS Pontremoli im vorläufigen Insolvenzverfahren

Hamburgische Seehandlung MS Pontremoli im vorläufigen Insolvenzverfahren
09.05.2016317 Mal gelesen
Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. Mai das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Pontremoli eröffnet (Az.: 67b IN 140/16). Anlegern drohen Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Hamburgische Seehandlung hat den Schiffsfonds MS Pontremoli im Jahr 2006 aufgelegt. Mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro konnten sich die Anleger seit Juli 2006 an dem Schiffsfonds beteiligen. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens müssen die Anleger hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Allerdings müssen die Anleger nicht zwangsläufig auf den Verlusten sitzen bleiben. Sie haben auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Da sich die Anleger seit Juli 2006 an dem Fonds beteiligen konnten, drohen ihre Ansprüche allerdings schon in Kürze zu verjähren. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist. Daher sollte umgehend gehandelt und verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Die Realität sah aber oftmals völlig anders aus. Im Zuge der Finanzkrise 2008 gerieten auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Zahlreiche Fondsgesellschaften mussten auch Insolvenz anmelden und Anleger haben dabei viel Geld verloren. Allerdings hätten sie in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Neben den meist langen Laufzeiten und der erschwerten Handelsbarkeit der Anteile wiegt besonders das Totalverlust-Risiko für die Anleger schwer. Schon auf Grund des Totalverlust-Risikos ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds in der Regel auch nicht zur Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen die Risiken oft verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Forderungen können auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offengelegt hat.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html