MS Vega Mercury: Anleger gehen bei Verkauf leer aus

MS Vega Mercury: Anleger gehen bei Verkauf leer aus
29.04.2016277 Mal gelesen
Seit 2008 konnten sich die Anleger an dem Schiffsfonds der Vega Reederei MS Vega Mercury beteiligen. Nach dem Verkauf des Containerschiffs gehen die Anleger leer aus.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im Jahr 2012 war der Schiffsfonds MS Vega Mercury von der Insolvenz bedroht. Auch wenn es am Ende nicht zur Insolvenz gekommen ist, sieht das Ergebnis für die Anleger nicht besser aus. Die Gesellschafter hatten bereits den Notverkauf des Containerschiffes beschlossen. Der Verkauf ist jetzt über die Bühne gegangen. Vom Verkaufserlös wird allerdings nichts für die Anleger übrigbleiben, meldet das "fondstelegramm".

So bleibt die Beteiligung für die Anleger ein einziges großes Verlustgeschäft. Allerdings müssen sie nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzen bleiben. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Der Schlüssel dazu kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen.

Bis ins Jahr 2009 konnten sich die Anleger an dem Schiffsfonds MS Vega Mercury beteiligen. Zu diesem Zeitpunkt waren die massiven Probleme der Containerschifffahrt in Folge der Finanzkrise 2008 bereits absehbar. Erschwerend kam hinzu, dass in den florierenden Jahren Überkapazitäten aufgebaut wurden. Zusammen genommen führte das zu deutlich sinkenden Charterraten, die etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten brachten. Oft genug blieb nur noch der Gang zum Insolvenzgericht und die Anleger haben viel Geld verloren.

Trotz der absehbaren Schwierigkeiten wurden Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Die Realität sieht allerdings aus. Schiffsfonds sind in aller Regel spekulative Geldanlagen mit einer Reihe von Risiken für die Anleger. Am schwersten wiegt dabei das Totalverlust-Risiko. Dennoch wurden diese Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Eine derartige Falschberatung kann Anspruch auf Schadensersatz auslösen.

Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre hohen Provisionen, sog. Kick-Backs, gegenüber dem Anleger nicht offengelegt hat.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html