Hansa Treuhand HT Twinfonds: MS HS Bach im vorläufigen Insolvenzverfahren

Hansa Treuhand HT Twinfonds: MS HS Bach im vorläufigen Insolvenzverfahren
28.04.2016142 Mal gelesen
Schlechte Nachrichten für die Anleger des von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds: Das Amtsgericht Lüneburg hat über die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Bach am 25. April das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 46 IN 41/16). Anlegern drohen finanzielle Verluste.

Seit 2008 konnten sich die Anleger an dem Hansa Treuhand HT Twinfonds beteiligen. Doch das Gefühl die Mindestbeteiligung von 20.000 Euro in eine sichere und renditestarke Kapitalanlage investiert zu haben, dürften die Anleger schnell verloren haben. Schnell geriet auch dieser Schiffsfonds in die immer noch anhaltende Krise der Handelsschifffahrt. Der Traum von den prognostizierten Ausschüttungen war schnell ausgeträumt. 2013 kam es für die Anleger noch dicker. Die Fondsgesellschaft forderte die geleisteten Ausschüttungen zum Teil zurück, um den Fonds aus seiner wirtschaftlichen Schieflage zu befreien. "Mit der Insolvenz der MS HS Bach dürfte für die Anleger ein neuer Tiefpunkt erreicht sein", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt.

Denn der HT Twinfonds hatte nur die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet als Zielobjekte; die Anleger beteiligten sich direkt mit jeweils der Hälfte ihrer Einlage an den Einschiffsgesellschaften. Nun können ihnen finanzielle Verluste ins Haus stehen. "Allerdings können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen", so Rechtsanwalt Bernhardt. Denn obwohl sich im Zuge der Finanzkrise 2008 auch Probleme bei der Handelsschifffahrt bereits abzeichneten, wurden Schiffsfonds von den Banken vielfach noch als sichere Kapitalanlagen beworben. "Das waren sie allerdings nie. Denn Schiffsfonds sind in aller Regel hoch spekulative Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger. Nur wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen häufig über die Risiken im Unklaren gelassen. Ist das der Fall, kann Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Forderungen können auch entstanden sein, wenn die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile hohe Provisionen kassiert und diese verschwiegen hat. Denn nach der Rechtsprechung des BGH müssen auch diese sog. Kick-Backs offengelegt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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