LG Nürnberg-Fürth: Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg fehlerhaft

LG Nürnberg-Fürth: Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg fehlerhaft
06.04.2016224 Mal gelesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 02.03.2016 – 6 O 6071/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet.

In einem von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, betreuten Verfahren ist das Landgericht Nürnberg der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gefolgt und hat die Belehrung für unzureichend erachtet. Die Sparkasse hat in ihrer Belehrung Angaben als Pflichtangaben benannt, welche für Immobiliarkredite keine Pflichtangaben darstellen.

Daher bestehen für Sparkassenkunden, welche in dieser Form über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, gute Chancen sich auch heute noch von ihrem häufig hochverzinslichen Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen und darüber hinaus im Zuge der Rückabwicklung des Darlehens erfolgreich weitere Ansprüche geltend zu machen.

Sparkassenkunden, die mit dem Gedanken spielen, sich von ihrem Darlehen trennen zu wollen, sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein ist seit weit mehr als einem Jahrzehnt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.