STEILMANN SE insolvent – So können Anleger des Modekonzerns auf Schadensersatz kommen

STEILMANN SE insolvent – So können Anleger des Modekonzerns auf Schadensersatz kommen
30.03.2016344 Mal gelesen
Schreckensnachricht zu Ostern: Der Bekleidungsriese Steilmann, zu dem u. a. Modemärkte wie Adler oder Vögle gehören, steht vor dem aus. Erst im November letzten Jahres wagte der Konzern den Sprung an die Börse. Jetzt kündigte das Modeunternehmen die Zahlungsunfähigkeit an und stellte einen Insolvenz

Steilmann in der Dauerkrise

In Wattenscheid gegründet gehörte der Modehersteller in den 80ern zu Europas größten Konfektionären. 2006 übernahm eine italienische Unternehmerfamilie den Konzern, der schon damals kurz vor der Insolvenz stand. So richtig konnte sich die Firma nicht mehr berappeln, umso erstaunlicher ist der Börsengang im Jahr 2015. Laut Medienberichten vermuten Insiderkreise, dass der Unternehmensführung die finanziell präkere Lage bewusst war und der Schritt zur Börse die letzte verzweifelte Suche nach Geld initialisierte.

Anlegern und Aktionären droht Totalverlust ihrer Investitionen

Seit 2012 legte Steilmann 3 Mittelstandsanleihen in Höhe von 88 Mio EUR an. Man hoffte an der Börse etwa 100 Mio EUR durch Aktien einzunehmen, von denen aber nur 8,8 Mio EUR zusammen kamen. Noch zum Jahreswechsel sprach der Modehersteller für "Best Ager 45 " von Umsatzerlösen auf Vorjahresniveau und einem Gewinn von 40 bis 45 Mio EUR. Unerwartet plötzlich überraschte deshalb die Insolvenzankündigung vergangenen Donnerstag. Betroffene Anleger sollten sich schnellstmöglich juristische Unterstützung suchen, um etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen und im Nachhinein nicht leer auszugehen.

Die wichtigsten Fragen und Fakten zu möglichen Ansprüchen für Anleger, die in Steilmann SE Aktien oder Anleihen investiert haben    

Welche Rechte und Anspruchsmöglichkeiten haben betroffene Anleger?

Betroffenen Kapitalanlegern können zunächst im Einzelfall prüfen lassen, ob die Rückforderung des ausgezahlten Auseinandersetzungsguthaben rechtmäßig ist. Zudem können Anlegern auch eigene Schadensersatzansprüche zustehen. Neben Ansprüchen gegen die Gesellschaft aufgrund irreführender Angaben im aufgelegten Emissionsprospekt, können auch Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Letzteres ist dann in Betracht zu ziehen, wenn die Beratung nicht anleger- oder objektgerecht erfolgt ist. Häufig wurden Anleger in diesem Zusammenhang nicht über ein mögliches Totalverlustrisiko, eine etwaige nachträgliche Kommanditistenhaftung oder das wirtschaftliche Eigeninteresse des Beraters oder Vermittlers aufgrund der Zahlung von Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt. Dies kann Schadensersatz in Form einer Rückabwicklung der Zeichnung zur Folge haben.  

Nicht zuletzt sind insolvenzrechtliche Aspekte zu beachten. In diesem Zusammengang ist die Begleitung im Insolvenzverfahren und Prüfung von Abwehrmöglichkeit von Passivansprüchen des Insolvenzverwalters aufgrund der Kommanditistenstellung des Anlegers.

Wie lange sind Schadensersatzansprüche durchsetzbar?

Schadensersatzansprüche können abhängig von den individuellen Umständen unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen. Anleger der Steilmann SE sollten sollten also in jedem Fall umgehenden fachlichen Rat bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt suchen. 

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen für Anleger?

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei baum reiter & collegen berät einzelfallbezogen, welche Rechte für geschädigte Anleger bestehen und ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen das Emissionshaus oder Vermittler in Betracht kommt. Ein geschädigter Anleger kann dadurch das einbezahlte Kapital zuzüglich Zinsen zurückerlangen.

Im Falle des Vorliegens einer Rechtschutzversicherung, stellt die Kanzlei baum reiter & collegen gerne eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Versicherung. 

Ihr Ansprechpartner bei baum reiter & collegen:

Die Kanzlei baum reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete und eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietät vertritt bundesweit Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Bank- und Kapitalanlagen. Zu den Mandanten gehören neben Privatanlegern und institutionellen Investoren auch Family Offices, Unternehmen und Kommunen. Das erfahrene Rechtsanwalts-Team um den Bundesminister a.D. Herrn Gerhart Baum und Prof. Dr. Julius Reiter berät einzelfallbezogen, ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeweils in Betracht kommt.

Für Rückfragen und zur Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs stehen Ihnen die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei baum reiter & collegen unter 0211-83680570 oder unter kanzlei@baum-reiter.de zur Verfügung.