EEV Erneuerbare Energieversorgung AG: Gläubigerversammlung

EEV Erneuerbare Energieversorgung AG: Gläubigerversammlung
11.03.2016250 Mal gelesen
Insolvenzforderung bei EEV Erneuerbare Energieversorgung anmelden. Teilnahme an der Gläubigerversammlung

Durch das Amtsgericht in Meppen wurde für den 13.4. eine Gläubigerversammlung anberaumt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens war bereits am 10.2 beschlossen worden, Gläubiger sind danach aufgerufen, Ihre Forderung zu dem Insolvenzverfahren bis zum 21.3. anzumelden. Problematisch könnte sein, dass nicht alle Gläubiger von diesem Termin Kenntnis haben dürften. Viele der Anleger der EEV Erneuerbare Energieversorgung AG haben sog. nachrangige Forderungen. Der Insolvenzverwalter selbst hat in einer Mitteilung vom 17.12.2015 mitgeteilt, dass er die "nicht nachrangigen" Anleger im 1. Quartal 2016 anschreiben werde. Da also nur die nicht nachrangigen Gläubiger angeschrieben werden sollen, besteht die Gefahr, dass Gläubiger mit nachrangigen Forderungen diese gar nicht zur Insolvenztabelle anmelden werden. Hier besteht aber ein Risiko. Gläubiger solcher nachrangigen Forderungen könnten auch Forderungen aus einem anderen Grunde haben. Von Gläubigern wird der Vorwurf erhoben, dass sie sich hintergangen fühlten. Wenn sich herausstellen wird, dass diese Vorwürfe berechtigt sind, dann haben Gläubiger Forderungen aus einer sog. unerlaubten Handlung. Diese können zur Insolvenzabelle angemeldet werden und berechtigen, eine Auszahlung aus der Insolvenzmasse zu verlangen. Dies gilt vollkommen unabhängig davon, ob die Forderung aus der Kapitalanalge nachrangig ist oder nicht.

Gläubiger aus der Insolvenz der Erneuerbare Energieversorgung AG können sich über die eine bei uns geführte "Anlegerliste" eintragen. Wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf. Für eingetragene Personen der "Anlegerliste" haben wir häufig gestellte Fragen (sog. FAQ) zusammengestellt. Darin werden weitere Anlegerfragen zu dem Insolvenzkomplex beantwortet.

Hier können Sie sich über unsere Webseite zur "Anlegerliste" eintragen: http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/eev-ag.html