BaFin: Irreführende Informationen der Oil & Gas Invest AG

BaFin: Irreführende Informationen der Oil & Gas Invest AG
29.02.2016176 Mal gelesen
Die Finanzaufsicht warnt vor irreführenden Angaben der Oil & Gas Invest AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist auf irreführende Informationen der Oil & Gas Invest AG hin. Einen entsprechenden Warnhinweis über falsche und irreführende Informationen der Oil & Gas Invest AG hatte bereits die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF veröffentlicht. Danach soll die Oil & Gas Invest AG in Veröffentlichungen auf den Webseiten www.sachsen-depesche.de und www.hessen-depesche.de behauptet haben, die von der Oil & Gas Invest AG emittierte Anleihe sei von der CSSF, der deutschen BaFin und der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA genehmigt, gebilligt bzw. lizenziert worden. Weiterhin sei unzutreffend behauptet worden, dass Wertpapiere der Oil & Gas Invest AG nunmehr auf dem regulierten Kapitalmarkt gehandelt würden. Zudem enthielten die Veröffentlichungen laut CSSF fehlerhafte Informationen bezüglich des Beginns des Angebotszeitraums und zur Berechnung der Verzinsung.


Die CSSF hat klargestellt, dass diese lediglich den Wertpapierprospekt der Oil & Gas Invest AG gebilligt hat. Diese Prüfung beschränkt sich auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit der Informationen im Prospekt. Darüber hinausgehende Prüfungen bzw. Auszeichnungen seien nicht erfolgt und sind gesetzlich bei der Billigung des Prospekts nicht vorgesehen. Insbesondere erfolgt keine Prüfung des Anlagemodells und dessen Wirtschaftlichkeit durch die Finanzaufsichtsbehörden.
Bereits im Sommer 2015 sei die Oil & Gas Invest AG nach Berichten der Stiftung Warentest bei der Finanzaufsicht auffällig geworden. Die BaFin habe nach den Berichten das Angebot verzinster Nachrangdarlehen als unerlaubtes Einlagengeschäft qualifiziert, woraufhin die Oil & Gas Invest AG diese Darlehen wieder zurückbezahlt habe.


Nach Einschätzung der Stiftung Warentest handelte es sich bei den Nachrangdarlehen bereits um eine risikoreiche Geldanlage. Dies gilt nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte nunmehr auch für die öffentlich angebotenen Anleihen. Anleger sollten das Angebot in jeder Hinsicht sorgfältig und kritisch prüfen.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- & Kapitalmarktrecht spezialisiert.