Anleger klagen erfolgreich in Sachen Garbe Logimac

Anleger klagen erfolgreich in Sachen Garbe Logimac
17.02.2016814 Mal gelesen
Hamburger Gerichte geben weiteren Schadensersatzklagen statt.

Mit Urteilen vom 03.12.2015, 14.12.2015, 12.01.2016 und 29.01.2016 haben die Gerichte in Hamburg weiteren Anlegerklagen der Kanzlei Dr. Greger & Collegen stattgegeben. Gegenstand dieser Verfahren waren eine Anlage der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG und im Übrigen Anlagen der früheren Garbe Logimac AG. Zwei dieser Urteile erließ das Landgericht Hamburg, die anderen beiden ergingen durch das Hanseatische Oberlandesgericht.

In einem der durch das Hans. OLG entschiedenen Verfahren wurde die Berufung, welche durch die gegnerischen Rechtsanwälte eingelegt wurde, abgewiesen. Die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anlegerin dieses Verfahrens ist demnach sowohl in der I. als auch in der II. Instanz erfolgreich gegen die LogisFonds I AG vorgegangen.

In dem anderen Urteil des Hans. OLG ging die Kanzlei Dr. Greger & Collegen erfolgreich gegen das erstinstanzliche Urteil vor, in dem die Klage des Anlegers zunächst abgewiesen wurde. Der für die Berufung zuständige 11. Zivilsenat des Hans. OLG folgte hier der Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wonach der Anlageberater im Beratungsgespräch die Fonds-Risiken in unzulässiger Weise verharmloste und verurteilte die LogisFonds I AG zur Zahlung von Schadensersatz an den Anleger.

Diese Urteile reihen sich in eine Vielzahl von positiven Urteilen ein, die die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für LogisFonds-Anleger erstritten haben. In vielen Fällen wurden die ausgeurteilten Zahlungen auch bereits geleistet.

Die Entscheidungen zu Gunsten der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger beruhen auf der Fehlberatung der Anleger, die nach der Rechtsprechung der Hamburger Gerichte der LogisFonds I AG (bei Anlagen der frühere Garbe Logimac AG) bzw. der LogisFonds II Fondsverwaltung AG (bei Anlagen der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG) zugerechnet wird.

Die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erstrittenen Urteile gegen die LogisFonds I AG und die LogisFonds II Fondsverwaltung AG zeigen, dass Anleger vorliegend gute Chancen haben, ihr investiertes Kapital zurückzuerlangen. Allerdings bedarf jeder Einzelfall einer gesonderten Überprüfung. Insbesondere die taggenaue 10-jährige Verjährungsfrist der Ansprüche droht vorliegend bei vielen Anlegern abzulaufen. Danach ist eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht mehr sinnvoll. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt. Denn zur Hemmung der Verjährung bedarf es rechtlicher Maßnahmen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt hierfür die Klageeinreichung gegen die verantwortlichen Anspruchsgegner.

Sollten auch Sie eine Überprüfung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen, empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen eine Überprüfung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.