Hartmann Reederei: MS Flensburg insolvent

Hartmann Reederei: MS Flensburg insolvent
08.02.2016253 Mal gelesen
Schlechte Nachrichten für die Anleger des von der Hartmann Reederei aufgelegten Schiffsfonds MS Flensburg: Die Schiffsgesellschaft ist insolvent. Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Hartmann Reederei hatte den Schiffsfonds MS Flensburg und MS Frisia Inn im Jahr 2008 als Dachfonds aufgelegt. Investitionsobjekte des Fonds waren der Bulker MS Flensburg und das Containerschiff MS Frisia Inn. Über das Vermögen der Schiffsgesellschaft Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS Flensburg KG hat das Amtsgericht Delmenhorst am 22. Januar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 12 IN 20/16).

Für die Anleger, die sich mit einer Mindestsumme von 30.000 Euro beteiligen konnten, kann der Insolvenzantrag finanzielle Verluste bedeuten. Schon etliche Schiffsfonds mussten in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden. Für die Anleger war dies in der Regel mit massiven Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage verbunden. Damit es nicht so weit kommt, können sich die Anleger des Schiffsfonds MS Flensburg an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds hat sich die Anlageberatung häufig als fehlerhaft erwiesen. Den Anlegern wurden in den Beratungsgesprächen häufig die Vorzüge einer Beteiligung an einem Schiffsfonds dargestellt, die bestehenden Risiken aber verschwiegen oder nur unzureichend erläutert. Zu den typischen Risiken bei Schiffsfonds zählen neben der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung häufig die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Obwohl eine Geldanlage mit Totalverlustrisiko spekulativ ist, wurden Beteiligungen an Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig auch als sichere Altersvorsorge empfohlen. Eine derartige Falschberatung kann Ansprüche auf Schadensersatz begründen. 

Diese sind auch entstanden, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden.

 

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