BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG - Bewertung der Insolvenzmasse

BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG - Bewertung der Insolvenzmasse
29.01.2016209 Mal gelesen
Nach der Insolvenz der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG hat Rechtsanwalt Dr. Pforr Kontakt zur Kanzlei Voigt-Salus aufgenommen um für Anleger relevante Informationen beim Insolvenzverwalter zu erhalten. Allerdings, so Pforr: „Wir können Anleger nur sehr eingeschränkt gute Neuigkeiten präsentieren!“

Seit Tagen arbeitet die Insolvenzverwaltung auch Hochtouren, den Sachverhalt sowie die gesamten zur Verfügung stehenden Unterlagen zu erfassen. Liquide Mittel stehen demnach in nennenswerter Höhe nicht zur Verfügung.

Im Wesentlichen beschränkt sich die Insolvenzmasse auf Immobilien, welche aber nahezu vollständig unsaniert und nicht vermietet sind, mithin folglich keinerlei laufenden Miteinnahmen generieren.

Dr. Pforr: "Der Insolvenzverwaltung muss ermitteln, ob diese unsanierten Immobilien im Rahmend Insolvenzverwaltung überhaupt ein Verwertungspotential haben. Es ist sogar damit zu rechnen, dass die Insolvenzverwaltung die Investitionsruinen sogar aus der Insolvenzmasse freigeben könnte, um dadurch nicht weitere Kosten zu verursachen und die Insolvenzmasse zu schmälern. Das wäre das Worst-Case Szenario für die Anleger!"

Viele Anleger wähnen sich aktuell durch die Einträge in Grundbücher als Grundpfandgläubiger in halbwegs sicherer Position. Hier besteht laut Dr. Pforr die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung in Form der Zwangsversteigerung aus gesicherten Grundbuchpositionen zu betreiben. Diese Zwangsversteigerung könnte aber auch der Insolvenzverwalter durchführen und die Verkaufserlöse zur Quote an die einzelnen Anleger zufügen. Dr. Pforr: "Die Zwangsversteigerung wäre sicherlich eine suboptimale Verwertung der vorhandenen Sachwerte. Durch Abstimmungen zwischen Insolvenzverwaltung und Anlegerinteressen können sicherlich bessere Wege gefunden werden, als kaum lukrative Notverkäufe!" Wenn beide Seiten zustimmen, könnte eine Verwertung im sogenannten freihändigen Verkauf mit besseren Erfolgsaussichten erfolgen.

Eine Alternativüberlegung hierzu könnte natürlich auch sein, die unsanierten Immobilien im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit frischem Kapital zu sanieren und anschließend zu wirtschaftlich bestmöglichen Preisen, gegebenenfalls sogar im vermieteten Zustand, weiter zu veräußern.

Dr. Pforr bescheinigt der Insolvenzverwaltung bislang hochkompetente Arbeit. Abschließend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Insolvenzverwaltung nicht die vollständigen Kundenunterlagen der Anleger der BAXTER Sachwert GmbH & Co. KG vorliegen. Die Kanzlei empfiehlt daher Anlegern sich umgehend um die Sicherung der eigenen Rechtsansprüche zu kümmern.

Es wird - so die Aussage der Insolvenzverwaltung - voraussichtlich nicht möglich sein, jeden Anleger anzuschreiben und zur Anmeldung seiner Rechte aufzufordern. Dies birgt die Gefahr für die Anleger, die dies verabsäumen, bei der Auszahlung aus der Insolvenzmasse gar nicht berücksichtigt zu werden.

Anleger, die ihre Rechte ordnungsgemäß rechtzeitig und vollständig geltend machen, was hauptsächlich durch ordnungsgemäße anwaltliche Vertretung gesichert ist, haben dadurch die Chance, dass sich deren Auszahlungsquote entsprechend erhöht, je weniger Anleger ihre Forderung anmelden.

In jedem Falle wird die Kanzlei für ihre Mandanten eng mit der Insolvenzverwaltung zusammenarbeiten um den Sachverhalt aufzuklären. Dennoch hat die interessengerechte Vertretung, auch gegenüber der Insolvenzverwaltung, vorrang.

Sobald das Insolvenzeröffnungsgutachten vorliegt, werden die Anleger die unsere Kanzlei mandatiert haben, umgehend über den aktuellen Sachstand laut Insolvenzgutachten informiert.

Betroffene Anleger, die diesbezüglich weitere Informationen wünschen, können über unsere Homepage hierzu gerne Kontakt mit uns aufnehmen und uns Ihre Unterlagen zur kostenlosen Erstüberprüfung und Ersteinschätzung übersenden.

Mehr Informationen: http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/

Rechtsanwaltskanzlei Pforr

Langenfelder Straße 14
36433 Bad Salzungen

Tel.: 03695 / 606250
Fax.: 03695 / 628267

E-Mail: sekretariat@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de
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