PHOTON Power AG – Behandlung der Anleihen in der Insolvenz

PHOTON Power AG – Behandlung der Anleihen in der Insolvenz
31.12.2015652 Mal gelesen
Das Amtsgericht Aachen hat am 22.12.2015 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der PHOTON Power AG eingeleitet. Laut Medienberichten wurde dies von der Gesellschaft selbst wegen drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt.

Das Amtsgericht Aachen hat am 22. Dezember 2015 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der PHOTON Power AG eingeleitet. Laut Medienberichten wurde dies von der Gesellschaft selbst unter Hinweis auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit beantragt. Es ist davon auszugehen, dass noch im ersten Quartal 2016 das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die in den drei Anleihen der PHOTON Power AG mit zwanzig-, zehn- und fünfjähriger Laufzeit (WKN A1E8J1 / A1E8J2 / A1E8J1) verbrieften Ansprüche auf ausstehende Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals werden in dem Insolvenzverfahren grundsätzlich wie alle anderen Insolvenzforderungen behandelt werden. Somit hat grundsätzlich jeder Gläubiger ein Teilnahme- und Stimmrecht entsprechend seiner Forderungshöhe. Letztlich wird den Anleihegläubigern also die Insolvenzquote zukommen.

Allerdings hält das Schuldverschreibungsgesetz von 2009 (SchVG 2009) einige wichtige Regelungen bereit, die die Verfahrensbeteiligung der Anleihegläubiger erheblich vereinfachen und eine Bündelung der Interessen dieser Anlegergruppe ermöglichen. Zentrale Bestimmung ist dabei die Vorschrift des § 19 Abs. 2 SchVG 2009. Demgemäß können die Gläubiger durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte in dem Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. Das Insolvenzgericht hat zu diesem Zweck eine Gläubigerversammlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes einzuberufen.

Ein solcher gemeinsame Vertreter ist nicht nur Ansprechpartner der betroffenen Anleihegläubiger, sondern übt auch deren Rechte in dem Insolvenzverfahren aus. Damit stellt er ein Scharnier zwischen den Anleihegläubigern und dem Insolvenzverwalter dar. Die  Besetzung dieser Funktion durch die Gläubigerversammlung ist zwar nicht zwingend, hat sich in der Vergangenheit aber als vorteilhaft erwiesen. Denn üblicherweise - und so auch im Fall der PHOTON Power AG - stellen die Anleihegläubiger eine der größten Gläubigergruppen dar. Aufgrund ihrer Anonymität und Zersplitterung war ihr Einfluss (insbesondere im Vergleich zu beteiligten Banken) in der Vergangenheit aber nur gering. In dem gemeinsamen Vertreter hat nun nicht nur der Insolvenzverwalter einen Ansprechpartner, sondern können auch die Anleihegläubiger ihre Interessen in dem Insolvenzverfahren hörbar machen und einbringen.

Besonders vorteilhaft für die Anleihegläubiger ist dabei die Vorschrift des § 7 Abs.  6 SchVG. Demgemäß trägt der Schuldner - also die Emittentin - die durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger entstehenden Kosten und Aufwendungen, einschließlich einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters. In dem Gesetzgebungsverfahren wurde zur Begründung dieser Regelung explizit darauf hingewiesen, dass die Anleihegläubiger über kein gemeinsames Vermögen verfügen und daher auch nicht mit Kosten belastet werden sollen.

Aus der SozietätMÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwältewurde Rechtsanwalt Daniel Vos in der Vergangenheit bereits mehrfach zum gemeinsamen Vertreter von Anleihegläubigern in Insolvenzverfahren bestellt. Aktuell ist er als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Mox Telecom AG (nominal ca. € 35 Mio.) und der WGF AG (nominal ca. € 42 Mio.) tätig, darüber hinaus übt er dieses Amt auch für über 530 Genussrechtsserien in dem Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA mit einem Nominalvolumen von insgesamt über € 15 Mio. aus. Darüber hinaus ist er Mitglied mehrerer Gläubigerausschüsse in Insolvenzverfahren über gescheiterte Kapitalanlagen (aktuell BWF-Stiftung, EEV AG).

Die Sozietät MÜLLER SEIDEL VOS wird sich auch in dem Insolvenzverfahren der PHOTON Power AG für die Interessen der betroffenen Gläubiger der PHOTON-Anleihen (WKN A1E8J1 / A1E8J2 / A1E8J1) engagieren. In einer ersten Phase wird es darum gehen, den Sachverhalt und die genaue wirtschaftliche Situation gerade in Bezug auf die Anleiheansprüche zu ermitteln. In einem nächsten Schritt wird es dann darauf ankommen, die Interessen der Anleihegläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter zu formulieren und in das Verfahren einzubringen. Dazu streben wir auch die Wahl zum gemeinsamen Vertreter an.

Wir laden daher alle geschädigten Anleiheinhaber ein, mit uns Kontakt aufzunehmen. Nur so ist es uns möglich, Informationen zu bündeln, die nach unserer Wahrnehmung seitens der PHOTON Power AG nur bruchstückhaft und selektiv an einzelne Anleger herausgegeben wurden. Aus Erfahrung wissen wir außerdem, dass nur das gemeinsame Auftreten einer starken Gläubigergruppe in dem anstehenden wirtschaftlichen "Verteilungskampf" erfolgreich sein kann. Bitte melden Sie sich bei Rechtsanwalt Vos unter vos@muellerseidelvos.de oder telefonisch unter (0221) 277 589-0.