MPC MS Santa Giuliana: Anleger des Schiffsfonds unter Druck

MPC MS Santa Giuliana: Anleger des Schiffsfonds unter Druck
19.11.2015222 Mal gelesen
Anleger des Schiffsfonds MPC MS Santa Giuliana kommen nicht zur Ruhe. Offenbar sollen sie den Verkauf des Fondsschiffes beschließen. Auch eine Insolvenz der Fondsgesellschaft steht nach Angaben von „fonds professionell online“ im Raum.

Darüber hinaus werden die Anleger offenbar weiterhin aufgefordert, einen Teil ihrer bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. "Eine derartige Rückforderung von Ausschüttungen ist aber nur dann rechtmäßig, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Anleger sollten ihren Vertrag dahingehend prüfen lassen", sagt Rechtsanwalt Christoph Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Schon im März 2013 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rückforderung von Ausschüttungen nur in einem begrenzten Rahmen zulässig ist (Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Demnach können gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und verständlich geregelt ist. "Allein der Umstand, dass die Beträge nach dem Gesellschaftsvertrag unabhängig von einem erwirtschafteten Gewinn ausgeschüttet wurden, lässt einen Rückzahlungsanspruch nicht entstehen", urteilten die Karlsruher Richter.

"Im Gesellschaftsvertrag muss auch für den Laien verständlich formuliert sein, dass die gewinnunabhängigen Ausschüttungen nur als Darlehen gewährt werden und ggfs. wieder zurückgefordert werden können", ergänzt Rechtsanwalt Bernhardt. Allerdings seien die Formulierungen in den Gesellschaftsverträgen nur selten derart korrekt und eindeutig gewählt.

Unabhängig von der Rückforderung der Ausschüttungen müssen Anleger des Schiffsfonds MPC MS Santa Giuliana mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei dem bereits 1996 aufgelegten Fonds sind nicht neu. Schon 2010 musste ein Sanierungskonzept umgesetzt werden. Ob noch rechtliche Möglichkeiten bestehen, sich gegen die Verluste zu wehren, kann ebenfalls überprüft werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

  

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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