DAB Bank AG - Entscheidung des BGH für Geschädigte Anleger der Accessio durch Falschberatung rückt in greifbare Nähe

DAB Bank AG - Entscheidung des BGH für Geschädigte Anleger der Accessio durch Falschberatung rückt in greifbare Nähe
18.11.2015436 Mal gelesen
Bereits im März 2013 hatte der BGH in einem von KAP Rechtsanwälte vertretenen Verfahren (BGH XI ZR 431/11) festgehalten, dass eine Haftung der DAB Bank AG in Betracht kommt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die...

Nachdem das Oberlandesgericht München in mehreren von uns vertretenen Verfahren die DAB Bank AG dazu verurteilt hatte, unseren Mandanten den aus der Falschberatung durch die Accessio AG entstandenen Schaden zu ersetzten, wird voraussichtlich bereits im Frühjahr 2016 eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (kurz BGH) zur Haftung der Bank erwartet.

Wir hatten bereits berichtet, dass das Oberlandesgericht München mehr als deutliche Worte in seinen Urteilen gefunden hatte: Nachdem die DAB Bank AG nach Überzeugung des Gerichts Kenntnis von der systematischen Falschberatung durch die Accessio AG gehabt habe, bzw. eine Falschberatung hätte erkennen müssen, war die Bank nach Ansicht des OLG München dazu verpflichtet, die gemeinsamen Kunden zu warnen. Nachdem eine solche Warnung nicht erfolgt ist, haftet sie den Anlegern auf Schadensersatz. Die DAB Bank hat somit für die Beratungsfehler der Accessio AG einzustehen. Das Oberlandesgericht hat in den Urteilen die Revision zugelassen, so dass nun der BGH entscheiden wird, ob die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes München nach einer umfangreichen Beweisaufnahme Bestand und damit Signalwirkung für weitere Verfahren hat.

Bereits im März 2013 hatte der BGH in einem von KAP Rechtsanwälte vertretenen Verfahren (BGH XI ZR 431/11) festgehalten, dass eine Haftung der DAB Bank AG in Betracht kommt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die DAB Bank Kenntnis von der systematischen Falschberatung der Accessio AG hatte. Gerade dieser Nachweis ist in den nun beim BGH anhängigen Verfahren nach Ansicht des Oberlandesgerichtes München erbracht worden.

Nachdem sich die überzeugende Ansicht des Oberlandesgerichtes München nicht auf die individuelle Falschberatung des einzelnen Anlegers, sondern vielmehr auf die systematische Falschberatung der Accessio AG stützt, kann die Rechtsprechung im Grunde auf praktisch alle Fälle von Geschädigten der Driver & Bengsch AG angewendet werden.

Geschädigte Anleger sollten sich, um keine Fristen zu verpassen, allerdings jetzt schon über die Möglichkeiten des Vorgehens informieren.