Kreditwiderruf aktuell – Neue Urteile – Keine Verwirkung auch mehrere Jahre nach vollständiger Ablösung – BGH bestätigt Anspruch auf 5% Nutzungsersatz

Kreditwiderruf aktuell – Neue Urteile – Keine Verwirkung auch mehrere Jahre nach vollständiger Ablösung – BGH bestätigt Anspruch auf 5% Nutzungsersatz
20.10.2015207 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof, verschiedene OLG's und LG's stärken mit aktuellen Urteilen weiter die Rechte von Verbrauchern, die ihren Darlehensvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nach längerer Zeit widerrufen. ARES Rechtsanwälte informieren

In Zeiten von anhaltenden Niedrigzinsen bleibt die Frage des Widerrufs von Darlehen weiter aktuell und beschäftigt die Gerichte deutschlandweit in allen Instanzen. Insbesondere der Widerruf von Immobiliardarlehensverträgen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bleibt ein Dauerthema, da hier durch Widerruf und Zinsverbesserung z.B. nach einer Umschuldung hohe finanzielle Vorteile bestehen können.

Die Ablehnungsschreiben der Banken gegenüber Kunden die den Widerruf erklären, suggerieren dem Verbraucher, dass ein Widerruf vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg habe. Ansprüche der Kunden seien verwirkt oder man habe sich an das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung gehalten, so dass eine Schutzwirkung bestehe.
Die gerichtliche Praxis sieht jedoch in der Realität anders aus. Vielfach bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, einen Widerruf gerichtlich durchzusetzen. Das ist den Banken, entgegen den Erklärungen gegenüber den Kunden, durchaus auch bewusst, so dass sich mit der Einschaltung eines Anwalts, außergerichtlich oder vor Gericht, regelmäßig auch vorteilhafte Vergleiche erzielen lassen. Voraussetzung ist allerdings regelmäßig die sorgfältige Prüfung des Einzelfalls durch einen spezialisierten Rechtsbeistand.

Einige ganz aktuelle Entscheidungen zu Gunsten der Verbraucher haben die folgenden Gerichte getroffen:

BGH, Beschluss vom 22. September 2015- XI ZR 116/15 - Zum Anspruch auf Nutzungsersatz nach Widerruf:

Feststellung u.a.: Es bleibt bei der Vermutung von gezogenen Nutzungen in Höhe von 5%-Punkten über Basiszinssatz durch die Bank und zwar für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen des Darlehensnehmers. Anderslautende Literaturstimmen überzeugen den BGH nicht und geben keinen Anlass zur Neubeurteilung dieser bereits entschiedenen Frage.

OLG Stuttgart, Urteil vom 06. Oktober 2015 - 6 U 148/14 "keine Verwirkung, keine unzulässige Rechtsausübung":

Feststellungen u.a.: Abweichungen von dem gesetzlichen Muster lassen die Schutzwirkung der Musterverwendung entfallen - Ob sich der Fehler der Widerrufsbelehrung konkret im Einzelfall ausgewirkt hat, spielt für das Widerrufsrecht keine Rolle - Keine unzulässige Rechtsausübung - Keine Verwirkung

OLG Stuttgart, Urteil vom 29. September 2015- 6 U 21/15 "einen Tag nach Erhalt" und "nicht vor Vertragsschluss" ist fehlerhaft:

Feststellungen u.a.: Eine Belehrung die für den Fristbeginn "einen Tag nach Erhalt" von Informationen und gleichzeitig "nicht vor Vertragsschluss" angibt ist fehlerhaft - Auch Fehler der Belehrung zu den Widerrufsfolgen führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt - keine Verwirkung auch bei Widerruf nach Vertragsaufhebung - keine unzulässige Rechtsausübung

OLG Frankfurt, Urteil vom 26. August 2015- 17 U 202/14 - Keine Verwirkung des Widerrufsrechtes alleine durch Zeitablauf - Auch vier Jahre nach vollständiger Abwicklung des Darlehensvertrages kann ein Widerruf noch erklärt werden

LG Düsseldorf, Urteil vom 21. August 2015- 8 O 316/13 - keine Verwirkung nach 9 Jahren

Feststellungen u.a.: Widerruf auch 9 Jahre nach Vertragsschluss möglich - keine Verwirkung - keine unzulässige Rechtsausübung

LG Frankenthal, Urteil vom 25. August 2015- 7 O 495/14 - Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" ist verwirrend

"Dass diese Ansicht auch im Ergebnis richtig ist, zeigt sich etwa daran, dass es in Fußnote 2 heißt: "Bitte Frist im Einzelfall prüfen". Dies kann tatsächlich zur Verwirrung eines Verbrauchers führen. Es bleibt nämlich unklar, wer welche Frist anhand welcher Merkmale prüfen soll."

Was können Darlehensnehmer tun? Wie setze ich mein Widerrufsrecht durch?

Die auf die Durchsetzung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern spezialisierte Kanzlei ARES Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main berät Sie gerne im Rahmen einer ersten Prüfung der Widerrufsmöglichkeiten Ihrer Verträge, der außergerichtlichen Verhandlung mit der Bank und auch bei der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen, wobei es zunächst immer das Ziel ist, eine für den Darlehensnehmer vorteilhafte gütliche Einigung zu erreichen.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

http://ares-recht.de/kreditwiderruf-widerruf-darlehensvertrag/

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