In unserem Beitrag vom 05.10.2015 haben wir von Schadensersatzansprüchen der VW Aktionäre berichtet, die aufgrund der unterbliebenen ad-hoc-Mitteilung bestehen.
Inzwischen wird in der Presse berichtet, dass die VW-Konzernleitung bereits am 03.09.2015 die Manipulationen von Diesel-Abgaswerten gegenüber den US- Behörden eingeräumt hat.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldete am 08.10.2015, der Chef von Volkswagen-Nordamerika, Michael Horn, werde am selben Tag gegenüber dem US-Kongress einräumen, bereits im Frühjahr 2014 über die Abgas-Manipulationen informiert worden zu sein.
Damit dürfte sich der Kreis schadensersatzberechtigter Aktionäre? nochmals ganz erheblich erweitert haben. Erst am 22.09.2015 informierte der Konzern den Kapitalmarkt per Ad-hoc-Meldung über den Fall einschließlich der Zahl von rund 11 Millionen betroffenen Fahrzeugen sowie über die ergebniswirksame (erste) Rückstellung in Höhe von vorerst 6,5 Milliarden Euro. "