VW Volkswagen Abgasskandal: Warnung von VW-Ingenieuren schon in 2008? Schadensersatz für Aktionäre? Aktionärsliste

VW Volkswagen Abgasskandal: Warnung von VW-Ingenieuren schon in 2008? Schadensersatz für Aktionäre? Aktionärsliste
05.10.2015203 Mal gelesen
Nach Medienberichten sollen VW-Ingenieure bereits in 2008 die Manipulationssoftware installiert haben. Welche rechtliche Situation ergibt sich daraus für Aktionäre? Eintrag in eine Aktionärsliste?

Mehrere Medien haben am 4. und 5.10. über den Manipulationsskandal mit neuen Fakten unterrichtet. Danach sollen mehrere VW-Ingenieure bei Befragungen ausgesagt haben, dass die Manipulationssoftware in 2008 installiert worden sei. Der Dieselmotor mit der Typenbezeichnung EA 189, an welchem seit 2005 gearbeitet worden sei, habe kurz vor der Serienreife gestanden. Man habe aber keine Lösung gefunden, wie sowohl die Abgasnormen, als auch die Kostenvorgabe für den Motor eingehalten werden konnten. Daher sei die Entscheidung gefallen, die Manipulationssoftware zu verwenden, hätten die Ingenieure gegenüber der internen Revision zu Protokoll gegeben.

Dieser weitere Gesichtspunkt, der auf ein regresspflichtiges Merkmal der Volkswagen AG hindeuten kann, fließt in die von uns bereits eingeleitete Prüfung ein. Eine Tatsache, dass seit mehreren Jahren bekannt gewesen sei, dass bewußt an der Motorsteuerung manipuliert wurde, könnte zu Schadensersatzansprüchen führen.

Berücksichtigt man den Höchstkurs der VW-Aktie und stellt den Kurs der letzten Tage gegenüber, so kann sich ein Verlust von bis zu 160,00 €/Aktie ergeben.

Rechtsschutzversicherung

In einigen Fällen kann die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung in Betracht kommen. Soweit eine solche Versicherung abgeschlossen wurde, nehmen wir im Rahmen eines Mandats die einmalige kostenlose Beantragung der Deckungszusage vor.

Aktionärsliste

Aktionäre von Volkswagen-Aktien können sich daher zunächst in die von Maack, Recht & Steuern geführte Aktionärsliste eintragen. Dieser Eintrag ist mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Im Rahmen unserer Einschätzung erhalten Sie von uns weitere Informationen zu den rechtlichen Gesichtspunkten. Mit dem Eintrag in die Aktionärsliste begründen Sie auch kein Mandat. Der Eintrag ist für Sie und uns unverbindlich.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, tragen Sie sich daher gern in die Aktionärsliste ein. Zu der Aktionärsliste gelangen Sie über unsere Webseite:

http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/vw-volkswagen.html

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MAACK Recht & Steuern hat sich auf die Gebiete Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 25 Jahren durchgeführt.

Die Kanzlei ist an drei Standorten vertreten, in Recklinghausen (NRW), Chemnitz (Sachsen) und Hamburg. Besprechungstermine werden darüber hinaus auch in Essen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, und München wahrgenommen. Die Kanzlei ist Mitglied in der Advounion, einem Verbund von rund 2.000 Rechtsanwälten. Durch MAACK Recht & Steuern werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut. So wurden Großverfahren mit bis zu 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen betreut. Die Betreuung geschädigter Kapitalanleger führen wir seit 1991 durch und sind daher im Bereich der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wohl eine der am längsten tätigen Kanzleien in Deutschland.Zu den Großverfahren , die wir betreut haben bzw. laufend betreuen, gehören u.a. Göttinger Gruppe, WBG (Wohnungsbaugesellschaft Leipzig), S & K, INFINUS, PROKON