VW Schadensersatz - Interessengemeinschaft für Aktionäre und andere Anleger und kostenlose Erstberatung

VW Schadensersatz -  Interessengemeinschaft für Aktionäre und andere Anleger und kostenlose Erstberatung
30.09.2015132 Mal gelesen
Wann können Aktionäre, die Volkswagen-Aktien in ihrem Depot haben, Schadensersatz fordern? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die Vorwürfe in der Affäre um Abgasmanipulationen durch Volkswagen werden zwei Wochen nach dem Bekanntwerden des Skandals größer. Eine Reaktion war, dass der Kurs der VW-Aktie zeitweise sogar in den zweistelligen Bereich gefallen ist. Wie sich der Aktienkurs weiter entwickeln wird, lässt sich wegen der immer neuen Wendungen der Abgasaffäre kaum absehen. Angesichts der erheblichen Vorwürfe gegenüber dem Autobauer stellt sich für Aktionäre die Frage, ob sie Schadensersatz fordern können.

 

Welche Ansatzpunkte gibt es für Schadensersatzansprüche der VW-Aktionäre? Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass über Jahre hinweg die manipulierende Software in bestimmten Dieselmotoren vorhanden war. Ein besonderes Licht auf die ganze Abgasaffäre werfen neue in den USA laut gewordene Vorwürfe. Nach Presseberichten soll die Software den Katalysator in bestimmten Fällen sogar ganz deaktiviert haben. Gleichzeitig soll konzernintern bereits 2011 auf den bedenklichen Einsatz kritisch hingewiesen worden sein. Dies zieht die Frage nach sich, ob VW gesetzlichen kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichten verletzt hat, wenn die Öffentlichkeit erst 2015 informiert wurde.

 

Denn betroffene Aktionäre können Schadensersatz fordern, wenn kursrelevante Information nicht bzw. nicht rechtzeitig in ad hoc-Mitteilung veröffentlicht wurden. Wenn sich weiter erhärtet, dass der VW-Konzern über Jahre hinweg pflichtwidrig geschwiegen hat, dann zieht dies mit großer Wahrscheinlichkeit Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Denn börsennotierte Unternehmen sind nach deutschem Recht gesetzlich verpflichtet, Insiderinformationen, die sie selbst betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen.

 

Welche Aktionäre können nun Schadensersatz fordern? Derzeit entwickelt sich die Sachlage noch so rasant weiter, dass sich noch nicht absehen lässt, ab welchem Stichtag die Mitteilungspflichten verletzt wurden. Zudem gibt es auch noch Verjährungsvorschriften, die beachtet werden müssen.

 

Betroffene Aktionäre können sich vormerken lassen

 

Der Skandal rund um die Abgasmanipulationen von VW wird sich wohl noch weiterentwickelt und weitere Kreise ziehen. Da derzeit sich noch nicht jeder betroffene Aktionär festlegen möchte, ob Schadensersatz geltend gemacht werden soll, bieten wir Aktionären an, sich vormerken zu lassen.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Kanzleihomepage auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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