Abgasaffäre und VW-Aktienkurssturz: Schadensersatz für Inhaber von Zertifikate und anderen Derivaten?

Abgasaffäre und VW-Aktienkurssturz: Schadensersatz für Inhaber von Zertifikate und anderen Derivaten?
29.09.2015157 Mal gelesen
Der Kurssturz der VW-Aktie wegen der Abgasmanipulationen beschäftigt nicht nur die VW-Aktionäre. Auch Inhaber von Zertifikaten und anderen Derivaten sind betroffen. Die Frage, ob betroffene Anleger Schadensersatz fordern können, hat aber viele Antworten.

Während die Aktionäre nicht nur auf rechtliche Ansprüche, sondern auch auf die zukünftige Kursentwicklung hoffen können, kann der Kurssturz für die Inhaber von Derivaten bereits zu greifbaren Verlusten geführt haben. Wenn ein Zertifikat die Barriere durchbrochen hat und deshalb ausgeknockt wurde, dann hat dies für die Anleger Folgen. Wenn Anlegern Verluste entstanden sind, dann sind möglich Schadensersatzansprüche interessant.

 

Bei den Zertifikaten müssen hierfür allerdings komplexe Ansatzpunkte verfolgt werden. Denn die Herausgeber der Zertifikate sind nicht mit dem VW-Konzern identisch. Allerdings können in Abgasaffäre auch andere Ansatzpunkte überlegenswert sein. Denn es zeichnet sich anhand der Presseberichte immer deutlicher ab, dass die Manipulationen bereits seit Jahren durchgeführt werden und auch konzernintern bekannt waren. Da gleichzeitig der VW-Konzern den kapitalmarktrechtlichen Mitteilungspflichten wohl lange Zeit nicht nachgekommen ist, stehen u. U. Schadensersatzansprüche gegenüber dem VW-Konzern selbst im Raum.

 

Eine belastbare Antwort auf die Frage, ob betroffene Zertifikate-Inhaber Schadensersatz fordern können oder nicht, kann es aber erst nach einer fachanwaltlichen Überprüfung des Einzelfalls geben. Denn zum einen sind Zertifikate sehr unterschiedlich konstruiert und zum anderen müssen auch stets Verjährungsfragen geprüft werden.

 

Interessierte und betroffene Anleger können sich vormerken lassen

 

Für Anleger, deren Zertifikat auf Stichtagsbewertungen beruht, kommt es vor allem auf die weitere Kursentwicklung an. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet interessierten und betroffenen Anleger an, sich auf eine Anlegerliste setzen zu lassen.

 

Weitere Informationen rund um die VW-Abgasaffäre und die für Aktionäre, Anleger und Autokäufer damit verbundenen Rechtsfragen befinden sich auf der Homepage der Kanzlei auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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