VW Aktionärsschaden: Warnungen vor illegalen Praktiken mit Abgaswerten schon in 2011 ? Eintrag in "Aktionärsliste"

VW Aktionärsschaden: Warnungen vor illegalen Praktiken mit Abgaswerten schon in 2011 ? Eintrag in "Aktionärsliste"
28.09.2015157 Mal gelesen
Warnung vor Abgaspraktiken schon in 2011 ? Medien weisen auf die Warnung eines VW-Technikers hin.

Nach Mitteilungen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der F.A.S. lägen die ersten Prüfergebnisse einer internen Revision vor. Danach habe ein VW-Techniker bereits in 2011 vor illegalen Praktiken im Zusammenhang mit den Abgaswerten gewarnt.

Sollte sich diese Angabe bestätigen, so könnte dieses weitergehende Auswirkungen auf Aktionärsansprüche haben. Von Aktionärsseite kann argumentiert werden, dass bei richtiger Kenntnis über die Verwendung der umstrittenen Software ein Erwerb der Aktien gar nicht stattgefunden hätte. So könnte weiter argumentiert werden, dass dann der jetzt eingetretene Kursverlust bei dem einzelnen Aktionär nicht eingetreten wäre. Wenn die angegebene Meldung eines VW-Technikers zutreffend sein sollte, dann könnten auch Aktionäre, die in 2011 Aktien erworben haben, sich diesen Standpunkt zu eigen machen. Ansprüche der betroffenen Aktionäre könnten dann entstehen.

Bislang sind noch nach unserem Kenntnisstand noch keine Urkunden über einen internen Bericht vorgelegt worden. Die weitere Entwicklung ist daher noch zu beobachten.

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Aktionäre von Volkswagen-Aktien können sich daher zunächst in die von Maack, Recht & Steuern geführte Aktionärsliste eintragen. Dieser Eintrag ist mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Im Rahmen unserer Einschätzung erhalten Sie von uns weitere Informationen zu den rechtlichen Gesichtspunkten. Mit dem Eintrag in die Aktionärsliste begründen Sie auch kein Mandat. Der Eintrag ist für Sie und uns unverbindlich.

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