VW Abgas-Skandal: Schadensersatzansprüche der Aktionäre

VW Abgas-Skandal: Schadensersatzansprüche der Aktionäre
23.09.2015339 Mal gelesen
Mit Abgasmanipulationen an Diesel-Fahrzeugen in den USA sorgte VW für einen handfesten Skandal. In der Folge stürzte auch die VW Aktie ab. Aktionäre können Schadensersatzansprüche geltend machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Nachricht, dass Volkswagen die Software bei Dieselfahrzeugen in den USA manipuliert haben soll, um zu besseren Abgaswerten zu kommen, erschütterte am Sonntag, 20. September, nicht nur die Automobilbranche. Auf den VW Konzern kommen wahrscheinlich Strafen in Milliardenhöhe wegen Verstoßes gegen das Klimaschutzgesetz "Clean Air Act" zu. Doch auch die Aktionäre erlitten Schaden. Die VW Aktie setzte nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen zum Sinkflug an. Der Börsenwert von VW ist am Montag, 21. September, um knapp 17 Milliarden Euro gesunken. Zwischenzeitlich verbuchte die Aktie ein Minus von 22,8 Prozent.

Das muss jedoch noch nicht der Tiefpunkt sein. Denn neben den Strafzahlungen in den USA von bis zu 18 Milliarden Dollar drohen Rückrufaktionen und Schadensersatzklagen in den Staaten. Auch in Deutschland könnte Ungemach drohen. Bundesverkehrsminister Dobrindt kündigte bereits strenge Nachprüfungen bei Dieselfahrzeugen von VW an. Noch schwerer könnte der drohende Imageschaden für Volkswagen wiegen. Das Vertrauen der Verbraucher in den Wolfsburger Autobauer dürfte erschüttert sein - nicht nur in den USA. Das könnte sich weiterhin negativ auf den Aktienkurs auswirken.

Konzerne wie Volkswagen genossen ein hohes Vertrauen bei Verbrauchern und Aktionären. VW Aktien schienen gut angelegtes Geld zu sein. Nicht nur Privatanleger vertrauten auf den Autobauer. Auch Gemeinden und Pensionskassen bauten auf die VW Aktie oder die betriebliche Altersvorsorge wurde in Papiere der Volkswagen AG investiert. Der Skandal könnte ein dickes Loch in die Finanzplanung reißen. Allerdings dürften die Aktionäre durchaus Schadensersatzansprüche geltend machen können. Zur Überprüfung der Ansprüche können sich private und institutionelle Investoren an im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

VW hat seinen Kunden und Aktionären wichtige Informationen verschwiegen und dürfte damit gegen das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Die Höhe des Schadensersatzes dürfte sich an der Differenz zwischen den Höchstkursen der VW Aktie am Freitag, 18. September, und Tiefstkursen am Montag, 21. September, bewegen.

 

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/vw-volkswagen-ag.html