BWF-Stiftung - große Mengen Falschgold sichergestellt

BWF-Stiftung - große Mengen Falschgold sichergestellt
07.09.2015241 Mal gelesen
Manchmal trügt der schöne Schein. Für über 6.000 Anleger der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) könnte sich dieses Sprichwort jüngst bewahrheitet haben.

Mehr als 50 Millionen Euro investierten Anleger in Gold. Die BWF-Stiftung versprach, den entsprechenden Gegenwert in Gold zu erwerben und für ihre Investoren im firmeneigenen Tresor zu verwahren. Mit dem verwahrten Gold sollte dann weiterer lukrativer Handel getrieben werden. Je länger die Anleger ihr angeblich erworbenes Gold der BWF für weitere Geschäfte zur Verfügung gestellt hatten, desto größer sollte die Goldmenge sein, welche die Anleger dann später zurückerhalten sollten. Renditen von bis zu 6,5 Prozent wurden den Anlegern in Aussicht gestellt.

Große Mengen Falschgold sichergestellt

Doch wie sich nun herausstellte, hat die BWF-Stiftung wohl nur einen Bruchteil der eingenommenen Gelder auch wirklich in Gold angelegt. Im Rahmen einer Razzia hat die Berliner Polizei die Geschäftsräume der BWF-Stiftung durchsucht und in den Tresorräumen der Stiftung große Mengen Falschgold sichergestellt. Würde es sich bei der gesamten Menge (ca. 4 Tonnen) um echtes Gold handeln, so hätte dies einen Wert von über 140 Millionen Euro. Nach bisherigen Schätzungen sind aber lediglich 10 Prozent der gefundenen Goldbarren auch tatsächlich echt. Bei dem Rest handelt es sich nach ersten Ermittlungen um mit Gold überzogenes anderweitiges Material.

Anleger der BWF-Stiftung sollten schnell handeln!

Viele Anleger fragen sich nun zu Recht wo ihr Geld geblieben ist und ob es eine Chance gibt, dieses zurückzuerlangen. Zuständig für das Vermögen der BWF-Stiftung ist der Bund Deutscher Treuhandstiftungen. Dieser hat allerdings bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Geschädigte Anleger können Ihre Forderung hier also zunächst nur im Insolvenzverfahren geltend machen. Es kann aber wohl bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreichen wird um sämtliche Anleger zu bedienen. Dennoch sollten Anleger Ihre Ansprüche schnellstmöglich anmelden, um hier nichts zu verschenken.

Weitaus aufwändiger ist es, seine Ansprüche im Wege eines Arrestes geltend zu machen. Können Anleger nachweisen und begründen, dass sie Opfer eines Betruges wurden, werden Ihre Ansprüche vorzugsweise bedient - noch ehe alle anderen Verbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse erfüllt werden. Da die Polizei jüngst erste Festnahmen im Fall der BWF-Stiftung vorweisen kann und die Staatsanwaltschaft bereits intensiv ermittelt, sollten Anleger diese Gelegenheit aber nutzen und unverzüglich einen Arrestantrag stellen. Hierbei sollten sie allerdings anwaltliche Hilfe einholen, damit der Antrag auch sämtliche Erfordernisse erfüllt.

Der Zweck des Arrestes liegt darin, schnell einen Titel zu schaffen. Aus dem Arrestbefehl kann in das gesamte bewegliche oder unbewegliche Schuldnervermögen vollstreckt werden. Die Arrestvollziehung erlaubt zunächst nur eine rangwahrende Sicherung des Gläubigers.

Aber auch Ansprüche gegen die Vermittler der fragwürdigen Anlage sollten geprüft werden. Möglicherweise waren diese eingeweiht oder hätten bei sorgfältiger Prüfung der Anlage erkennen müssen, dass es sich hier nicht um ein seriöses Investment handelt. Auch hier können geschädigten Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

Die Kanzlei Herfurtner prüft für Sie, welche Möglichkeiten Ihnen jetzt offenstehen und setzt Ihre Ansprüche für Sie durch. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.