Laurèl - Gläubigerversammlung für Unternehmensanleihe 2012/2017 (WKN: A1RE5T / ISIN: DE000A1RE5T8)

Laurèl - Gläubigerversammlung für Unternehmensanleihe 2012/2017 (WKN: A1RE5T / ISIN: DE000A1RE5T8)
07.09.2015215 Mal gelesen
Am 31.08.2015 erfolgte eine Gläubigerversammlung zur Unternehmensanleihe Laurèl -2012/2017 (WKN: A1RE5T / ISIN: DE000A1RE5T8).

Laurèl - Gläubigerversammlung für Unternehmensanleihe 2012/2017 (WKN: A1RE5T / ISIN: DE000A1RE5T8)

 Die Anleihegläubiger sollen insbesondere abstimmen über:

  1. eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre,
  2. eine Aussetzung der Zinszahlung für die laufende Zinsperiode und
  3. eine Verringerung der Verzinsung für die drei folgenden Zinsperioden sowie
  4. die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger abstimmen.

Da bei der Versammlung nicht die erforderliche Präsenz von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht wurde, war sie nicht beschlussfähig. Voraussichtlich Ende Oktober wird es eine zweite Versammlung geben.

Der Kurs der 20-Millionen-Euro schweren Laurèl-Anleihe (WKN: A1RE5T / ISIN: DE000A1RE5T8) ist aktuell schwer unter Druck geraten. Am 07. September 2015 lag der Kurs der Mittelstandsanleihe

bei nur noch 19,99 Prozent. Vor dem Hintergrund der Geschäftsentwicklung 2014/2015 hatte die Creditreform-Rating AG das Unternehmensrating der Laurèl GmbH von B (watch) auf C (watch) deutlich nach unten angepasst.

"Die zur Abstimmung gestellten Tagesordnungspunkte sind für die Investoren keine guten Nachrichten. Vielmehr handelt es sich um Indikatoren, die Investoren aufhorchen lassen sollten", sagt Rechtsanwalt Marvin Kewe von TILP. "Wir halten es daher für dringend geboten, dass Anleihegläubiger die eigene Rechtslage überprüfen lassen. Es besteht ansonsten die Gefahr, eigene Optionen verstreichen zu lassen."

Die Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüft daher aktuell die Schadensersatzansprüche der Investoren. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen die an der Emission beteiligten Unternehmen.

Ebenso sollte bei der Kaufempfehlung durch eine beratende Bank die Beratungsleistung der Bank genau geprüft werden.

 

Mehr Informationen: www.tilp.de

 

Ihr Ansprechpartner bei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Marvin Kewe

Rechtsanwalt, Bankkaufmann

Kontakt

Tel.: 07121 - 9090938

Sekretariat.Kewe@tilp.de