Weiterer Erfolg für Mandant der Kanzlei Dr. Greger & Collegen in Sachen LogisFonds I AG

Weiterer Erfolg für Mandant der Kanzlei Dr. Greger & Collegen in Sachen LogisFonds I AG
20.08.2015164 Mal gelesen
LogisFonds I AG wiederholt zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Mit Urteil vom 14.08.2015 hat das Landgericht Hamburg der Klage eines von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anlegers stattgegeben und die betroffene LogisFonds I AG (vormals Garbe Logimac AG) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Gegenstand des Urteils war die Beratung zu der Beteiligung an der LogisFonds I AG.

Das Gericht folgte hierbei dem Vortrag der Klägervertreter, dass der Zeichnungsempfehlung eine Beratung vorausging, die den Ansprüchen der Rechtsprechung an eine anlagegerechte Beratung nicht gerecht wurde. Insbesondere auf die hohen Vertriebsprovisionen, die bei dem Fonds bei über 20% der Investition liegen, wurde der Kläger nach der Überzeugung des Gerichts nicht hingewiesen. Dies begründet ein Beratungsverschulden, welches nach einhelliger Rechtsprechung der Hamburger Gerichte dem Fonds zuzurechnen ist.

Den Ansichten der Beklagten, die vor Bekanntgabe des Urteils eine Falschberatung abgestritten hatte und zudem weitere Gründe vortrug, die ihrer Ansicht nach zu einem klageabweisenden Urteil hätten führen müssen, ist das Gericht hingegen nicht gefolgt und verurteilte diese zur Zahlung von Schadensersatz. Der Kläger erhält deshalb sein gesamtes investiertes Kapital von der LogisFonds I AG im Wege des Schadensersatzes ersetzt. Ansonsten hätte er mit einem weitgehenden Verlust dieses Kapitals rechnen müssen.

Dies ist ein weiteres erfreuliches Zeichen für die Anleger. Die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erstrittenen Urteile gegen die LogisFonds I AG zeigen, dass Anleger vorliegend gute Chancen haben, ihr investiertes Kapital zurückzuerlangen. Allerdings bedarf auch hier jeder Einzelfall einer gesonderten Überprüfung. Insbesondere die taggenaue 10-jährige Verjährungsfrist der Ansprüche droht vorliegend bei vielen Anlegern abzulaufen oder ist bereits abgelaufen. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche geschädigte LogisFonds I-Anleger. "Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass den Anlegern die Investition in diesen Fonds in den überwiegenden Fällen ohne eine korrekte Aufklärung über die Risiken und Vertriebskosten empfohlen wurde", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Sollten auch Sie eine Überprüfung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen, empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen daher eine Überprüfung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.