DS Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory: Anlegern droht Totalverlust

DS Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory: Anlegern droht Totalverlust
06.08.2015229 Mal gelesen
Viel bitterer als die Beteiligung an dem von Dr. Peters aufgelegten Schiffsfonds DS Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory kann eine Kapitalanlage für Anleger nicht verlaufen.

Nachdem die Beteiligung schon nicht die prospektierten Erwartungen erfüllen konnte, müssen die Anleger nach dem Verkauf des Tankers den Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Das Emissionshaus Dr. Peters hatte den DS Rendite-Fonds im Jahr 2007 aufgelegt. Die Erwartungen der Anleger wurden aber nie erfüllt. Die Leistungsbilanz 2012 weist aus, dass die Ist-Auszahlungen kumuliert bis 2012 nur bei 6,25 Prozent statt der erwarteten 31,25 Prozent lagen. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten mündeten schließlich im Verkauf des Schiffes. Doch der Erlös reichte noch nicht einmal aus, um die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu decken. Für die Anleger bedeutet dies höchstwahrscheinlich den Totalverlust ihrer Einlage.

Dennoch müssten die Anleger ihr Geld noch nicht komplett abschreiben, sagt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Es besteht immer noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen." Die Chancen für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche seien durchaus gegeben. "Äußerungen wie Schiffsfonds seien eine sichere und renditestarke Geldanlage werden vielen Anlegern sicher noch in den Ohren klingeln. Das Gegenteil ist der Fall, wie die Anleger des DS-Rendite-Fonds 127 erleben mussten. Doch in einer fehlerhaften Anlageberatung liegt nun auch die Chance für die Anleger auf Schadensersatz", erklärt Dr. Ralf Stoll.

Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Bei Schiffsfonds sind das u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und besonders das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Schon alleine wegen des Totalverlust-Risikos kann eine spekulative Kapitalanlage auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein. "Aber genau das wurde den Anlegern oft versprochen. In diesen Fällen kann Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden", so Dr. Stoll.

Die zweite Möglichkeit für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann im Verschweigen der Kick-Backs liegen. Damit sind die Rückvergütungen an die vermittelnde Bank gelegt. Diese müssen nach der Rechtsprechung des BGH offen gelegt werden.

 

Mehr Informationen: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/dr-peters-schiffsfonds

oder

http://www.schiffsfonds.eu/dr-peters-fonds

 

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