Canada Gold Trust GmbH insolvent – Vermittler werden zu Sündenböcken gemacht

Canada Gold Trust GmbH insolvent – Vermittler werden zu Sündenböcken gemacht
04.08.2015146 Mal gelesen
Bereits im April 2015 hat die Initiatorin der Canada Gold Trust Fonds, die Canada Gold Trust GmbH, Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Konstanz hat das Insolvenzverfahren am 27. Juli 2015 eröffnet (Az.: 42 IN 152/15).

Die Canada Gold Trust Fonds sind als eigenständige Gesellschaften zwar nicht unmittelbar von der Insolvenz betroffen aber offenbar ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten. Daher kam es auch nicht überraschend, dass im Mai die Anleger aufgefordert wurden, ihre erhaltenen Ausschüttungen teilweise zurückzuzahlen.

Die Sorgenfalten sind bei den Anlegern in den vergangenen Monaten tiefer geworden. Sie beteiligten sich an den Canada Gold Trust Fonds I bis IV. Die Fonds vergaben wiederum Darlehen an die Henning Gold Mines (Inc), die dann in Goldminen in Kanada fließen sollten. Doch der Traum vom Gold währte nicht lange. Ausschüttungen flossen nur zu Anfang und es folgte die bittere Erkenntnis, dass die Anlegergelder wohl nur zu einem kleinen Teil im Goldabbau gelandet sind. Die Konsequenz: Die geförderte Goldmenge hinkt den Erwartungen deutlich hinterher. Daraufhin geraten die Fonds in Schieflage und die Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.

"Wie eigentlich immer in solchen Fällen werden schon bald Interessengemeinschaften oder ähnliches gegründet, die vordergründig die Interessen der Anleger wahren wollen. Auch wenn die Sorgen der Anleger verständlich und berechtigt sind, so sind Versprechen oft nur mit Vorsicht zu genießen", sagt der auf Haftungsabwehr und Vermittlerhaftung spezialisierte Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, Kanzlei Peres & Partner. Denn dahinter verberge sich oft die Suche nach einem Sündenbock, der keiner ist. Die Vermittler sollen falsch beraten haben und dementsprechend schadensersatzpflichtig sein. Rechtsanwalt Sochurek: "Das muss erstens nicht zwangsläufig so sein und lässt sich zweitens nur schwer beweisen. Und die Beweislast liegt beim Anleger." Dennoch sei in den vergangenen Jahren die Beobachtung zu machen, dass Anleger oftmals versuchen, sich an den Anlagevermittlern schadlos zu halten. Wenn man "Canada Gold Trust" googelt, so findet man bei den ersten drei Treffern drei Anzeigen von Anlegerschutzkanzleien.

Ohne Ansehung des Einzelfalles schreiben einige Kanzleien ganz offen, dass sich möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen Vermittler durchsetzen lassen. "Wenn die Gesellschaften bzw. die verantwortlich handelnden Personen finanziell am Ende sind, dann bleiben als mögliche vermeintlich solvente Anspruchsgegner nur die Vermittler der Kapitalanlage als letztes Glied der Kette." Dass das letzte Glied der Kette nicht unbedingt das Schwächste zu sein braucht, belegen die Prozessergebnisse der Kanzlei Peres & Partner betreffend die Verteidigung von ehemaligen Vermittlern der Infinus. "Es ist bislang nicht einem Anleger gelungen, gegen einen von uns vertretenen Vermittler einen Prozess zu gewinnen." erklärt Sochurek, der gegenwärtig unter anderem einen Prozess vor dem Bundesgerichtshof betreut.

Berater haben grundsätzlich die Pflicht, die Plausibilität des Geschäftsmodells einer Kapitalanlage zu prüfen. "Nach meiner Einschätzung bestand schon keine mangelnde Plausibilität, jedenfalls ist für den Berater eine fehlende Plausibilität bei den Canada Gold Trust Fonds nicht ersichtlich gewesen. Daher trifft ihn unter diesem Blickwinkel auch keine Schadensersatzpflicht wegen fehlerhafter Anlageberatung", erklärt Rechtsanwalt Sochurek. Auch im Skandal um die Dresdner Infinus Gruppe behaupteten viele Anleger bzw. deren Anwälte, dass das Geschäftskonzept nicht plausibel gewesen sei und die Berater daher haften müssten. Dabei wird jedoch verkannt, dass es für die Frage der Plausibilität auf den Zeitpunkt der Beratung ankommt und nicht auf spätere Zeitpunkte, zu denen möglicherweise Geschehnisse eintreten, die die Dinge dann in der Rückschau anders erscheinen lassen als zunächst angenommen.

Sollten sich Vermittler der Canada Gold Trust Fonds mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert sehen, ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, der über einschlägige Erfahrung verfügt.

Mehr Informationen: http://www.finanzberaterhaftung.de/

Die in München-Schwabing ansässige Anwaltskanzlei Peres & Partner ist spezialisiert auf wirtschaftsrechtliche Beratung und Prozessvertretung. Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Gesellschaftsrecht stellt das Handelsvertreterrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt dar.

Nikolaus Sochurek
Rechtsanwalt
Peres & Partner Rechtsanwälte 

Friedrichstraße 17
D-80801 München

Tel: Fax: 49 89 38 38 37 41

E-Mail: nikolaus.sochurek@peres-partner.com

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