Proven Oil Canada - POC-Fonds fordern Ausschüttungen zurück. Wie Anleger jetzt reagieren sollten.

Proven Oil Canada - POC-Fonds fordern Ausschüttungen zurück. Wie Anleger jetzt reagieren sollten.
14.07.2015390 Mal gelesen
POC-Fonds fordern von ihren Anlegern Ausschüttungen zurück, ohne dass die gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen vorliegen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Martin Seidel, LL.M. rät betroffen Anlegern vorerst nicht zu zahlen und anwaltlichen Rat einzuholen.


Die Fondsgesellschaften der Proven Oil Canada-Gruppe (POC), namentlich die

POC Eins GmbH & Co. KG,
POC Zwei GmbH & Co. KG,
POC Growth GmbH & Co. KG,
POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG,
POC Growth 2. GmbH & Co. KG,
POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG
und POC Growth 4. GmbH & Co. KG

fordern mit einem aktuellen Rundschreiben vom 06.07.2015 von den Anlegern die Ausschüttungen des Jahres 2013 sowie die Steuerberaterkosten des Jahres 2013 mit Frist zum 25.07.2015 zurück.

Dabei stützen die POC-Fondsgesellschaften ihre Forderungen auf eine standardisierte Regelung in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen:

"Sofern die vorab getätigten Auszahlungen (Entnahmen) nicht durch die Gesellschafterversammlung nach vorstehender Ziffer 5. genehmigt werden [Anm.: 1. Alternative] oder falls durch unvorhergesehene Umstände ein Liquiditätsbedarf der Gesellschaft entstehen sollte [Anm.: 2. Alternative], sind die Anleger unverzüglich nach Aufforderung durch die Geschäftsführung zur Rückzahlung verpflichtet."

Als Gründe für die Rückforderungen führen sie an, die Objektgesellschaft (Conserve Oil POC Growth I -IV Limited Partnership, im Folgenden: COGI) befinde sich in Zahlungsschwierigkeiten, weil die finanzierende Bank dieser gegenüber die Kündigung der Darlehen ausgesprochen habe und die Rückzahlung bis zum 26.06.2015 verlange. Die Objektgesellschaft befinde sich aufgrund eines Preisverfalls auf dem Ölmarkt in Zahlungsschwierigkeiten, weil die finanzierenden Banken der Objektgesellschaft die Kündigung der Darlehen androhen, wenn nicht weitere Sicherheiten geleistet werden. Die Ölquellen müssten neu bewertet werden, was zu einer Verringerung des Beleihungswertes der Öl- und Gasquellen führe. Für den Fall des Fristablaufs sei mit der zwangsweisen Verwertung der Assets der Objektgesellschaft zu rechnen.

"Zurzeit sehen wir allerdings nicht, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der gesellschaftsvertraglichen Regelung der Rückforderung gegeben sind", sagt Rechtsanwalt Martin Seidel, Partner der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS.

Da in keinem der POC-Fonds seit 2012 mehr eine ordentliche Gesellschafterversammlung stattgefunden hat, war es den POC-Anlegern noch nicht möglich, die Auszahlungen für das Jahr 2013 genehmigen. "Solange die Genehmigung nicht erteilt werden konnte, ist die Genehmigung auch noch nicht verweigert worden", meint Rechtsanwalt Seidel.

"Ob die POC-Objektgesellschaft tatsächlich mit Liquiditätsproblemen kämpft, kann aktuell gar nicht beurteilt werden" sagt Rechtsanwalt Seidel und führt weiter aus, "dass  die POC-Fondsgesellschaften auch keine Liquiditätsprobleme aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse glaubhaft machen können, solange die POC-Fondsgesellschaften die Jahresabschlüsse ihren Gesellschaftern vertragswidrig vorenthalten".

Tatsächlich liegen die Jahresabschlüsse der POC-Fondsgesellschaften für das Wirtschaftsjahr 2013 nach wie vor nicht vor. Die POC hält damit weder die vertraglichen noch die gesetzlichen Aufstellungs- und Übermittlungsfristen für die zu veröffentlichten Jahresabschlüsse ein. Dies betrifft insbesondere die Aufstellungsfristen und Offenlegungsverpflichtungen für die Jahre 2012 und 2013. Die Jahresabschlüsse 2012 der POC-Fondsgesellschaften hätten bis 30.06.2013 aufgestellt und bis 31.12.2014 offengelegt werden müssen. Die Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2013 liegen den Anlegern der meisten POC-Fondsgesellschaften bis heute nicht vor. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 war nach dem Gesellschaftsvertrag bis zum 30.06.2014 aufzustellen und unverzüglich den Gesellschaftern zuzuleiten.

"Auch uns sind geprüfte Jahresabschlüsse der POC-Objektgesellschaft bislang noch für kein Wirtschaftsjahr vorgelegt worden, obwohl wir diese seit Ende 2012 für unsere Mandanten angefordert haben", sagt Rechtsanwalt Seidel.

"Nach unserer Ansicht, die wir auch in dem Artikel der Wirtschaftswoche "Proven Oil Canada Den Ölbaronen geht die Kohle aus", WirtschaftsWoche 29/10.07, vertreten, bestehen gute Gründe, sich gegen die Zahlungsaufforderung zur Wehr zu setzen", meint Rechtsanwalt Seidel und führt weiter aus, dass "die POC-Fondsgesellschaften Liquiditätsprobleme der POC-Objektgesellschaften behaupten, die bis zum heutigen Tag aber nicht durch einen geprüften und testierten Jahresabschluss einer POC-Objektgesellschaft belegt sind. Da die POC-Geschäftsführung den Anlegern kontinuierlich jedwede belastbare Information über die POC-Objektgesellschaft vorenthält, kann der Anleger die tatsächliche Situation der POC-Fondsgesellschaften überhaupt nicht beurteilen."

"In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen", so Rechtsanwalt Seidel, "dass bislang seitens der POC-Fondsgeschäftsführung durchweg behauptet worden ist, die POC-Objektgesellschaft erwirtschaftete hohe Gewinne. Die Ausschüttungen würden aus diesen Gewinnen bestritten." Genau dieses bestätigte zumindest Herr Crombie, der Präsident der Conserve Oil Corporation, einem von  MÜLLER SEIDEL VOS vertretenen Anleger im Jahr 2013.

Betroffeben Anlegern rät Rechtsanwalt Seidel von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. "Seit Jahren versuchen wir Transparenz zu schaffen und scheitern an der Weigerungshaltung der Geschäftsführung, Einblick in die Bücher zu gewähren. Erst in Kenntnis der tatsächlichen finanziellen Situation der POC-Fonds kann über die Rückzahlungsaufforderung entschieden werden", meint Rechtsanwalt Seidel und empfielt betroffenen Anlegern, rechtlichen Rat durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.

MÜLLER I SEIDEL I VOS steht interessierten Anlegern hierfür gerne zur Verfügung.